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Kiek Rin
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Krumbeck am 23.03.2024

Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krumbeck am Samstag, 23. März 2024, um 10:00 Uhr in das Haus Bröring, An der Kirche 21, 17258 Feldberger Seenlandschaft - OT Krumbeck

werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krumbeck gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung um 10:00 Uhr rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 9.30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen sind durch entsprechende Grundbuchauszüge zu belegen.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit (Anzahl der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, Größe der vertretenen Grundfläche)

3.

Allgemeine Information zur Tätigkeit der Jagdgenossenschaft Krumbeck in den Jahren 2022/2023

4.

Kassenprüfung mit Bericht des Kassenverwalters zur Kassenlage und Bericht des Kassenprüfers

5.

Meinungsbildung/Diskussion zur zukünftigen Arbeit der Jagdgenossenschaft Krumbeck

6.

Diskussion und Beschlussfassungen zu

a)

Abschluss eines neuen Jagdpachtvertrages ab dem 01.04.2024 unter Aufhebung des bestehenden alten Jagdpachtvertrages zum 31.03.2024 über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk „Jagdbezirk-Nr.1 Krumbeck“)

b)

Anträge und Verschiedenes

7.

Schlusswort der Jagdvorsteherin

Anmerkungen:

Persönliche Einladungen erfolgen nicht, da nach der Satzung der Jagdgenossenschaft die Versammlung durch öffentliche Bekanntmachung in der jeweils betroffenen Gemeinde entsprechend deren Hauptsatzung einzuberufen ist.

Bei Verhinderung kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Auf die weiteren Einschränkungen der Vertretungsmöglichkeiten in § 5 der Satzung wird verwiesen.

Zur Versammlung sind durch die stimmberechtigte Vertretung geeignete Eigentumsnachweise für die Grundflächen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) sowie ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Die Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft Krumbeck kann aus dem Jagdkataster ersehen werden. Das Jagdkataster, die bestehende Satzung sowie ein Entwurf des neuen Jagdpachtvertrages und der aufzuhebende Jagdpachtvertrag, können von den Jagdgenossinnen/Jagdgenossen im Haus Bröring, An der Kirche 21, 17258 Feldberger Seenlandschaft OT Krumbeck - nach vorheriger Anmeldung - eingesehen werden.

Krumbeck im Februar 2024

Lydia Stark

Jagdvorsteherin