Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, die nachfolgende Gemeindestraße im Bereich des Ortsteiles Feldberg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft als Träger der Straßenbaulast widmet folgende Straße dem öffentlichen Verkehr gem. § 3 i.V.m. § 7 des StrWG-MV wie folgt:
Straße „Alte Poststraße“ (siehe Anlage),
gelegen in der Gemarkung Feldberg, Flur 2,
Flurstücke 196/6, 205/4, 206/13.
Die Widmung erfolgt ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten und Benutzerkreise.
Diese Widmung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch statthaft. Er ist binnen einen Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, OT Feldberg, Prenzlauer Str. 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, einzulegen.
| Die Bürgermeisterin | (Siegel) |
Die Allgemeinverfügung zur Widmung der Gemeindestraße ist rechtswirksam im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ am 10.02.2025 veröffentlicht worden.