Am 30. Januar 2026 erfolgte durch den Bundesrat die Abstimmung zur Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Personalausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO).
Mit Datum vom 07.02.2026 ist die geänderte Fassung in Kraft getreten.
Die Änderungen der Verordnung betreffen im wesentlichen folgende Punkte:
| • | Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, beträgt zukünftig 27,60 Euro. |
| • | Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises in allen anderen Fällen beträgt zukünftig 46,00 Euro. |
| • | Eine Übergabe der Geheimnummer und der Entsperrnummer (PIN-Brief) sowie eines Sperrkennwortes an Minderjährige unter zehn Jahren wird nicht mehr stattfinden. |
| • | Auf den digitalen Lichtbildern dürfen keine Uniformteile abgebildet sein. Das Lichtbild soll den abgebildeten Ausweisinhaber als Bürger darstellen und nicht in seiner etwaigen Funktion eines Amtsträgers. Auch dürfen keine Uniformen, wie sie etwa im Bereich des Vereinslebens gebräuchlich sind, abgebildet sein. |
Für Fragen steht Ihnen die Pass- u. Meldestelle gerne zur Verfügung.
Patrick Reußow
SGL Bürgerdienste