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Kiek Rin
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung der Baugrundstücke im Baugebiet B-Plan Nr. 3a „Am Schmalen Luzin“

Parzellierung B-Plan Nr. 3a

Hiermit schreibt die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 12 Baugrundstücke im Baugebiet B-Plan Nr. 3a „Am Schmalen Luzin“ öffentlich zur Vergabe aus.

Die Möglichkeiten der Bebauung richten sich nach dem geltenden Bebauungsplan Nr. 3a „Am Schmalen Luzin“. Dieser ist auf der Internetseite der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene/ einsehbar.

Bei Fragen bezüglich der Bebauung wenden Sie sich bitte an Frau Stein (stein@feldberg.de; 039831/25026).

Die Ausschreibung umfasst folgende Parzellen des Baugebietes:

Parzelle 2

Größe: 858 m²

Parzelle 3

Größe: 554 m²

Parzelle 4

Größe: 693 m²

Parzelle 6

Größe: 675 m²

Parzelle 7

Größe: 482 m²

Parzelle 8

Größe: 572 m²

Parzelle 9

Größe: 806 m²

Parzelle 11

Größe: 566 m²

Parzelle 12

Größe: 550 m²

Parzelle 15

Größe: 662 m²

Parzelle 16

Größe: 609 m²

Parzelle 17

Größe: 741 m².

Die Ausschreibung der Baugrundstücke unterliegt folgenden Bedingungen:

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Es ist ein Mindestgebot in Höhe von 120,00 €/m² zzgl. der Vertragsdurchführungskosten abzugeben. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt im erschlossenen Zustand. Derzeit befindet sich in dem Baugebiet eine Baustraße. Der Endausbau der Anliegerstraße ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Nach Beendigung des Bieterverfahrens und Entscheidung in den politischen Gremien für die jeweiligen Käufer besteht nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der Entrichtung des vollständigen Kaufpreises die Möglichkeit, unverzüglich mit dem Bauvorhaben beginnen zu können. Im Kaufvertrag wird zunächst ein pauschaler Betrag für die Erschließungs- und Vermessungskosten festgelegt. Nach Abschluss der vollständigen Erschließung (Straßenbau, Laternen, Bepflanzung etc.) erfolgt eine Endabrechnung über den Kaufpreis in Bezug auf die Grundstücksgröße und die darauf tatsächlich angefallenen anteiligen Erschließungs- und Vermessungskosten.

Im Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung - 3 Jahre nach Eigentumsumschreibung und Baufertigstellung 6 Jahre nach Eigentumsumschreibung - mit Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft bei Nichteinhaltung vereinbart.

Bei Interesse reichen Sie bitte Ihren Kaufantrag bis zum

15.08.2023 12:00 Uhr

in Form eines Gebotes mit Bezeichnung der gewünschten Parzelle in einem geschlossenen Umschlag mit der AufschriftAchtung Angebot für ein Baugrundstück - Bitte nicht öffnen!“ bei der

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

z. Hd. Frau Josephine Schramm

Prenzlauer Straße 2

17258 Feldberger Seenlandschaft

ein.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt gemäß nachstehender Bewertungsmatrix. Die Entscheidung über den Zuschlag trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft in ihrer Sitzung am 05.10.2023.

Bewertungsmatrix für die Vergabe der Baugrundstücke:

Gewichtung: Preis = max. 45 % (max. 45 Punkte) / Einheimischenmodell = max. 55 % (55 Punkte)

Bei Fragen bezüglich der Bewertungsmatrix oder dem Ausschreibungsverfahren können Sie sich gern bei Frau Schramm (schramm@feldberg.de; 039831 25015) oder bei Herrn Nengel (nengel@feldberg.de; 039831 25012) erkundigen.

Josephine Schramm
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