Parzellierung B-Plan Nr. 3a
Hiermit schreibt die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 12 Baugrundstücke im Baugebiet B-Plan Nr. 3a „Am Schmalen Luzin“ öffentlich zur Vergabe aus.
Die Möglichkeiten der Bebauung richten sich nach dem geltenden Bebauungsplan Nr. 3a „Am Schmalen Luzin“. Dieser ist auf der Internetseite der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene/ einsehbar.
Bei Fragen bezüglich der Bebauung wenden Sie sich bitte an Frau Stein (stein@feldberg.de; 039831/25026).
| Parzelle 2 | Größe: 858 m² |
| Parzelle 3 | Größe: 554 m² |
| Parzelle 4 | Größe: 693 m² |
| Parzelle 6 | Größe: 675 m² |
| Parzelle 7 | Größe: 482 m² |
| Parzelle 8 | Größe: 572 m² |
| Parzelle 9 | Größe: 806 m² |
| Parzelle 11 | Größe: 566 m² |
| Parzelle 12 | Größe: 550 m² |
| Parzelle 15 | Größe: 662 m² |
| Parzelle 16 | Größe: 609 m² |
| Parzelle 17 | Größe: 741 m². |
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Es ist ein Mindestgebot in Höhe von 120,00 €/m² zzgl. der Vertragsdurchführungskosten abzugeben. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt im erschlossenen Zustand. Derzeit befindet sich in dem Baugebiet eine Baustraße. Der Endausbau der Anliegerstraße ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
Nach Beendigung des Bieterverfahrens und Entscheidung in den politischen Gremien für die jeweiligen Käufer besteht nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der Entrichtung des vollständigen Kaufpreises die Möglichkeit, unverzüglich mit dem Bauvorhaben beginnen zu können. Im Kaufvertrag wird zunächst ein pauschaler Betrag für die Erschließungs- und Vermessungskosten festgelegt. Nach Abschluss der vollständigen Erschließung (Straßenbau, Laternen, Bepflanzung etc.) erfolgt eine Endabrechnung über den Kaufpreis in Bezug auf die Grundstücksgröße und die darauf tatsächlich angefallenen anteiligen Erschließungs- und Vermessungskosten.
Im Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung - 3 Jahre nach Eigentumsumschreibung und Baufertigstellung 6 Jahre nach Eigentumsumschreibung - mit Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft bei Nichteinhaltung vereinbart.
Bei Interesse reichen Sie bitte Ihren Kaufantrag bis zum
15.08.2023 12:00 Uhr
in Form eines Gebotes mit Bezeichnung der gewünschten Parzelle in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Achtung Angebot für ein Baugrundstück - Bitte nicht öffnen!“ bei der
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
z. Hd. Frau Josephine Schramm
Prenzlauer Straße 2
17258 Feldberger Seenlandschaft
ein.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt gemäß nachstehender Bewertungsmatrix. Die Entscheidung über den Zuschlag trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft in ihrer Sitzung am 05.10.2023.
Gewichtung: Preis = max. 45 % (max. 45 Punkte) / Einheimischenmodell = max. 55 % (55 Punkte)
| Punktevergabe gebotener Kaufpreis | |
| 120,00 €/m² - 125,99 €/m² | 25 |
| 126,00 €/m² - 130,99 €/m² | 30 |
| 131,00 €/m² - 140,99 €/m² | 35 |
| 141,00 €/m² - 150,99 €/m² | 40 |
| > 151 €/m² | 45 |
| Punktevergabe Einheimischenmodell | |
| Vermögensobergrenze (zum Vermögen zählen Bargeld, Bankguthaben, Aktien, Fonds, Immobilien und sonstige Geldwerte) | |
| Vermögen in einer max. Höhe des Wertes des begehrten Grundstückes | 5 |
| Vermögen über dem Wert des begehrten Grundstückes (als Vermögen wird auch Immobilieneigentum außerhalb der Gemeinde angerechnet) | 0 |
| Eigentümer eines bebaubaren oder bebauten Grundstückes in der Gemeinde | 0 |
| Einkommensobergrenze | |
| Jährliches Einkommen ab 50.001 €/netto pro Bewerber | 0 |
| Jährliches Einkommen ab 40.001 €/netto bis 50.000 €/netto (+ Kinderfreibetrag in Höhe von 7.000,00 €/unterhaltspflichtigem Kind) pro Bewerber | 2 |
| Jährliches Einkommen ab 35.001 €/netto bis 40.000 €/netto (+ Kinderfreibetrag in Höhe von 7.000,00 €/unterhaltspflichtigem Kind) pro Bewerber | 3 |
| Jährliches Einkommen ab 30.001 €/netto bis 35.000 €/netto (+ Kinderfreibetrag in Höhe von 7.000,00 €/unterhaltspflichtigem Kind) pro Bewerber | 4 |
| Jährliches Einkommen bis 30.000 €/netto (+ Kinderfreibetrag in Höhe von 7.000,00 €/unterhaltspflichtigem Kind) pro Bewerber | 5 |
| zusätzliche Punkte für die Unterschreitung der Einkommensobergrenze (in 2.500,00 €-Schritten) bis zu einer Untergrenze des jährlichen Einkommens von 20.000,00 €/netto | + 1 |
| Wohnort (Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde FSL ununterbrochen nachweisen. Bei zwei Bewerbern zählt die Person mit der höheren Anzahl an Jahren.) | |
| außerhalb der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft | 0 |
| aktuell außerhalb der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, aber ehemaliger Wohnort in der Gemeinde (Rückkehrer) | 2 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft bis 1 Jahr | 4 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 1 Jahr - 3 Jahre | 6 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 3 Jahre - 5 Jahre | 8 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft > 5 Jahre | 10 |
| Erwerbstätigkeit | |
| außerhalb der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft | 0 |
| im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 1 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft bis 1 Jahr | 2 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 1 Jahr - 3 Jahre | 3 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 3 Jahre - 5 Jahre | 4 |
| in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft > 5 Jahre | 5 |
| Familienstand | |
| ohne Kinder | 0 |
| je unterhaltspflichtigem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und/oder durch Attest nachgewiesene Schwangerschaft der Bewerberin | 4 |
| je unterhaltspflichtigem Kind im Alter zwischen dem vollendeten 18. und dem 25. Lebensjahr | 1 |
| Pflegebedürftige Personen oder Angehörige (Pflegebedürftigkeit des Bewerbers oder eines Angehörigen, der seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz im künftigen Haushalt des Bewerbers haben wird (pro Person)) | |
| Pflegegrad II | 1 |
| Pflegegrad III | 2 |
| Pflegegrad IV | 3 |
| Pflegegrad V | 4 |
| Behinderte Personen oder Angehörige (Behinderung des Bewerbers oder eines Angehörigen, der seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz im künftigen Haushalt des Bewerbers haben wird (pro Person)) | |
| GdB bis 70 % | 1 |
| GdB bis 80 % | 2 |
| GdB bis 90 % | 3 |
| GdB bis 100 % | 4 |
| Ehrenamt - Freiwillige Feuerwehr oder Sonstiges (Vorstandsmitglied in einem Verein, aktiver Dienst von Hilfsorganisationen (Tafel, Kleiderkammer), Jugendtrainer, Schöffe). Ununterbrochene Tätigkeit muss nachgewiesen werden. Bei zwei Bewerbern zählt die Person mit der höheren Anzahl an Jahren. Die Bereitschaft nach Umzug in einen Verein/ Feuerwehr in der Gemeinde zu wechseln liegt vor. | |
| Freiwillige Feuerwehr oder sonstiges Ehrenamt seit 1 Jahr | 2 |
| Sonstiges Ehrenamt seit 3 Jahren | 4 |
| Freiwillige Feuerwehr seit 3 Jahren | 6 |
| Sonstiges Ehrenamt seit 5 Jahren | 8 |
| Freiwillige Feuerwehr seit 5 Jahren | 10 |
| Freiwillige Angaben: Beruf, derzeitiger Job, Alter | |
| bei gleicher Punktzahl von mehreren Bewerbern kann es hier z.B. zu Vorteilen kommen, wenn ein Beruf in der Daseinsvorsorge ausgeübt wird | |
Bei Fragen bezüglich der Bewertungsmatrix oder dem Ausschreibungsverfahren können Sie sich gern bei Frau Schramm (schramm@feldberg.de; 039831 25015) oder bei Herrn Nengel (nengel@feldberg.de; 039831 25012) erkundigen.