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Kiek Rin
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Neuhof–Laeven zur Wahl des Vorstandes/ zur Mitgliederversammlung ein:

Datum:

10.04.2024

Uhrzeit:

16:00 Uhr

Ort:

„Quaki Spielhof“

Neuhofer Str. 14, 17258 Feldberger Seenlandschaft.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

2.

Aufstellung Kandidat des Versammlungsleiters

3.

Wahl des Versammlungsleiters

4.

Bericht des Vorstandes

5.

Bericht der Kasse/Kassenprüfer für die Jagdjahre 2022/ 2023

6.

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2022/ 2023

7.

Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl des Vorstandes

8.

Wahl des Vorstandes

9.

Konstituierung und Vorstellung des Vorstandes

10.

Sonstiges

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen.

Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als ein Jahr sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der

Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel der Grundfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.

Uwe Wolff

Jagdvorsteher