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Kiek Rin
Ausgabe 3/2026
Das Rathaus informiert
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Verkehrsbehinderungen am Rathauskreisel – beachten Sie das absolute Halteverbot

Es kommt leider immer wieder vor, dass im Kreisverkehr am Rathaus die Fahrzeuge nicht nur verkehrsbedingt halten, vielmehr wird dieser auch gerne genutzt, um die ein oder andere umliegende Einrichtung zu aufzusuchen.

Dies ist nicht nur eine Verkehrsbehinderung, sondern auch ein Verstoß gegen die geltenden Straßenverkehrsregeln. Es ist ausdrücklich verboten, ohne triftigen Grund auf der Fahrbahn zu halten oder gar zu parken. Zur Fahrbahn gehört nicht nur die asphaltierte Fahrbahn, sondern auch alle anderen Teile des Straßenkörpers, ganz gleich, wie sie beschaffen sind. Die beiden Ausweichflächen im Kreisverkehr gehören also ebenso dazu und sind sogar zusätzlich mit einem „absoluten Halteverbot“ gekennzeichnet.

Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und gewährleistet, dass der Kreisverkehr jederzeit reibungslos, vor allem von großen Fahrzeugen befahrbar bleibt. Wenn diese Flächen blockiert werden, kommt es oftmals zu Behinderungen und natürlich auch zu gefährlichen Situationen. Zum Beispiel können Fahrzeugführer oft nur verzögert reagieren, wenn sie beim Befahren oder Verlassen des Kreisverkehrs die Fußgänger, besonders unsere kleinsten Fußgänger, gar nicht sehen, wenn diese zwischen den abgestellten Fahrzeugen die Straße queren. Das ist eine Gefahr, die definitiv verhindert werden kann.

Wir sind uns bewusst, dass die Sperrung des privaten Edeka-Areals eine große Einschränkung für viele von Ihnen bedeutet. Diese Maßnahme ist aufgrund der Bautätigkeit aber zwingend notwendig und ist nur vorübergehend. In der Zwischenzeit möchten wir Sie dringend bitten, den Parkplatz am Weidendamm zu nutzen. Dieser Parkplatz ist kostenfrei und Sie können Ihr Fahrzeug dort sicher abstellen. Einzig für Wohnmobile ist der Parkplatz gebührenpflichtig.

Brigitta Bier

Ordnungsamt/Außendienst