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Kiek Rin
Ausgabe 4/2024
Das Rathaus informiert
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Das Rathaus informiert

Laut Unfallverhütungsvorschrift der Garten- und Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7.) mit Stand vom 01.01.2000 ist es notwendig, durch den Friedhofsträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Standfestigkeitskontrollen an Grabmalen durchzuführen. Die Überprüfung der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft muss nach der Frostperiode erfolgen, daher wird die Prüfung in dem Zeitraum vom 06. bis 31. Mai 2024 erfolgen.

Hinweise:

Grundsätzlich sind die Nutzungsberechtigten der Grabstellen verpflichtet, die Grabmale stets standsicher zu halten. Ein Grabmal gilt dann als standfest, wenn es lotrecht steht und bei der sogenannten “Rüttelprobe“ keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Standsicherheitsmängel aufweist. Ergeben sich an einem Grabmal Beanstandungen, ist das Grabmal mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Grabmale, die umzustürzen drohen (Gefahr im Verzug), sind umzulegen.

Mirjam Haude

Friedhofsverwaltung