Ab dem 01. Mai 2025 sind für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Ein Lichtbild kann nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
Den Service der digitalen Lichtbilderfassung bietet unsere Pass- und Ausweisbehörde der Gemeinde den Bürgern schon seit einigen Jahren an.
Nun wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit neu geregelt. Ab dem 1. Mai 2025 werden im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente seitens der Bundesdruckerei nur noch digital erstellte und übermittelte Lichtbilder akzeptiert.
Ab diesem Zeitpunkt ist das Mitbringen von Lichtbildern nicht mehr zulässig. Sie können weiterhin unseren Service zur Lichtbilderfassung im Rathaus nutzen oder alternativ bei einem externen zertifizierten Dienstleister (z. B. Fotostudio) Lichtbilder anfertigen und digital (über Cloud) an die Behörde übertragen lassen. Die entsprechenden Zugangsdaten (QR-Code) für den Cloudabruf muss der Bürger dann bei der Antragsstellung zum Ausweisdokument mitbringen.
Die Einhaltung der biometrischen Vorgaben für Lichtbilder ist wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Zudem sollen die Dokumente noch fälschungssicherer werden. Grund dafür ist eine Betrugsmethode namens "Morphing". Kriminelle nutzen die Morphing-Technik bei der Bildbearbeitung, um Ausweise zu manipulieren. Um diesem Missbrauch entgegenzuwirken wurden neue technische Richtlinien zur Bilderfassung festgesetzt, die zukünftig Voraussetzung für neu beantragte Dokumente werden. Deshalb überprüfen wir als Behörden vor Ort die Identität einer antragstellenden Person, erfassen deren biometrische Daten und achten auf Konformität zu den Biometrie-Vorgaben.
Der Verordnungsgeber legt ab dem 1. Mai.2025 bundesweit 6,00 EUR als Gebühr für die Lichtbilderfassung in den Behörden fest. Diese Gebühr gilt jedoch nur für die Behörden, die mit dem zertifizierten System (namentlich PointID) arbeiten, welches durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wurde.
Wir als Gemeinde haben uns für dieses System entschieden und werden ab 1. Mai 2025 auf PointID umstellen. Die aktuell erhobene Gebühr von 7,50 EUR laut unserer Gebührensatzung wird sich somit auf 6,00 EUR verringern.
Ein Ausdruck auf Fotopapier oder die digitale Übermittlung des gefertigten Lichtbildes an den Bürger durch das Bürgerbüro ist nicht gestattet. Die Erstellung eines Lichtbildes in unserer Behörde erfolgt nur im Zusammenhang mit der Beantragung eines Ausweisdokumentes.
Angesichts der bevorstehenden Reisezeit weisen wir auf die o.a. Änderungen hin und bitten um rechtzeitige Beantragung der benötigten Ausweisdokumente.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gern zur Verfügung.