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Kiek Rin
Ausgabe 4/2025
Das Rathaus informiert
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Straßenreinigung - für ein sauberes und gepflegtes Ortsbild

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Gemeinde lebt von der Gemeinschaft und dem Engagement jedes Einzelnen.

Ein sauberes und gepflegtes Ortsbild ist nicht nur ein Zeichen von Identität und Stolz, sondern trägt auch zur Lebensqualität aller bei. Daher möchten wir Sie heute dazu aufrufen, sich aktiv an der Straßenreinigung zu beteiligen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke dafür verantwortlich. Dies gilt für die Reinigung folgender Straßenteile:

1.

Gehwege:

Dazu gehören alle Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege sowie der markierte Teil des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf.

2.

Radwege und Grünflächen:

Die Reinigung erstreckt sich auch auf Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen und Parklücken sowie alle anderen Teile des Straßenkörpers, die zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn liegen.

3.

Fahrbahn:

Darüber hinaus sind die Eigentümer für die Hälfte der Fahrbahn verantwortlich, einschließlich der Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.

Wir bitten Sie, diese Verantwortung ernst zu nehmen und aktiv zur Sauberkeit unserer Straßen beizutragen.

Vielen Dank!

Brigitta Richter
Ordnungsamt/Außendienst