Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Landesstraße 341 zwischen Wittenhagen und dem Abzweig MSE 97.
Zur Vorbereitung der Planung für den Bau werden im Bereich zwischen Wittenhagen und MSE 97 folgende Vorarbeiten erforderlich:
(X) Baugrunduntersuchungen
Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet
durchgeführt.
Die Grundstücke folgender Gemarkungen/Fluren können betroffen sein:
| - | Gemeinde Feldberger Seenlandschaft: Gemarkungen Wittenhagen Flur 1, Gemarkung Tornowhof Flur 1, Gemarkung Wrechen Flur 7 und Flur 8 |
Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.
Nach § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Etwaige durch die o.g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit dem
Straßenbauamt Neustrelitz
Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz
Telefon: 0385 588 83-010, Fax: 0385 588 83-190
E-Mail: sba-nz@sbv.mv-regierung.de
in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).
gez. Jens Krage
Amtsleiter