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Kiek Rin
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen

Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen zur Mitgliederversammlung ein:

Datum:

19.05.2026

Uhrzeit:

17.00 Uhr

Ort:

Lichtenberg, Hauptstraße 21, 17258 Feldberger Seenlandschaft (bei André Frank)

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie der Beschlussfähigkeit, Information zur Satzung der Jagdgenossenschaft

2.

Bericht des Vorstandes für die Jagdjahre 2024/25 und 2025/26

3.

Bericht der Kassenprüfer für die Jagdjahre 2024/25 und 2025/26

4.

Diskussion und Beschlussfassung zum Bericht des Vorstandes

5.

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2024/25 und 2025/26

6.

Wahl eines Rechnungs- und Kassenprüfers für die Jagdjahre 2026/27 und 2027/28

7.

Diskussion und Beschluss zur Verwendung des Reinertrages

8.

Sonstiges

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich in der Jagdgenossenschaftsversammlung eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. Ein Vertreter muss volljährig sein. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.

André Frank

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen