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Kiek Rin
Ausgabe 4/2026
Das Rathaus informiert
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Standfestigkeit von Grabmalen

Laut Unfallverhütungsvorschrift der SVLFG für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7.) ist es notwendig, durch den Friedhofsträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Standfestigkeitskontrolle an Grabmalen durchzuführen. Die Überprüfung der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft muss nach der Frostperiode erfolgen, daher wird die Prüfung im Zeitraum vom 01.05. bis 29.05 2026 erfolgen.

Hinweise:

Grundsätzlich sind die Nutzungsberechtigten der Grabstellen verpflichtet, die Grabmale stets standsicher zu halten. Ein Grabmal gilt dann als standfest, wenn es lotrecht steht und bei der sogenannten "Rüttelprobe" keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstigen Standsicherheitsmängel aufweist. Ergeben sich an einem Grabmal Beanstandungen, ist das Grabmal mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Grabmale, die umzustürzen drohen (Gefahr im Verzug), sind umzulegen.

Mirjam Haude

Friedhofsverwaltung