Die aktuelle Waldbrandgefahr erfordert unsere volle Aufmerkkamkeit, denn wie heißt es so schön im Kreise der Feuerwehr:
Dass die hohen Temperaturen in Kombination mit Trockenperioden nicht nur Positives, sondern gleichzeitig auch die Gefahr von Waldbränden verursachen, davor warnt die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft. Im gesamten Land gilt überwiegend die Waldbrandwarnstufe 3 (mittlere Gefahr). Im Landkreis Mecklenburgische Seeplatte wurde in einigen Bereichen bereits die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen.
Oftmals ist der Mensch mit seinem Verhalten oder mit seinen Maschinen und Fahrzeugen Ursache für Waldbrände. Denn was viele nicht wissen, auch ein erhitzter Katalysator am PKW oder ein heißer Abgasstrang am LKW kann auf Wald- und Wiesenwegen einen Brand entfachen. Rauchen sowie Grillen in trockener Umgebung bilden ebenso eine potentielle Gefahr. Natürliche Ursachen, wie Blitzeinschläge oder Selbstentzündungen, zum Beispiel bei gepresst gelagertem, feuchtem organischem Material, sind grundsätzlich auch mögliche Brandursachen.
Der Sommer ist für viele Menschen die Zeit der Entspannung und Erholung. Unsere zahlreichen Seen laden zum Schwimmen und Genießen ein. Abgerundet werden die Ausflüge oftmals mit zünftigen Grillabenden am bewaldeten Ufer. Auch der Wald selbst lädt mit seinen überwiegend schattigen Plätzen zum angenehm erfrischenden Spaziergang ein.
Entscheidend ist jedoch, dass sich Waldbesucher der Gefährdung bewusst sind und sich dementsprechend vorsichtig verhalten müssen. Bedauerlicherweise ist dies mit Verzicht auf Rauchen, Grillen und Feuern im Wald verbunden.
Raucher drücken daher bitte ihre Zigaretten im Aschenbecher aus. Das gilt auch beim Autofahren. Glimmende Zigaretten entzünden immer wieder dürres Gras im Straßengraben. Der Wind treibt dann die Flammen in den Wald.
Spaziergänger sind selbstverständlich im Wald willkommen. Ausgestattet mit Mobiltelefonen sind mit Ihrer Hilfe die Meldezeiten eines Brandes heutzutage um ein wesentliches kürzer. Es gilt, wenn Sie Rauch oder Flammen im Wald bemerken - wählen Sie die 112!
Die aktuelle Trockenheit setzt die Feuerwehr in stetige Alarmbereitschaft. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist die Feuerwehren auf die steigende Waldbrandgefahr hin, da die Wälder nach den letzten trockenen Jahren nicht genügend Feuchtigkeit speichern konnten. Der Regen im Frühjahr wird primär von der Vegetation aufgenommen und landet oftmals nicht im Grundwasser.
Besonders gefährdet sind Böden mit kleinem Wasserspeicher. Dazu zählen sandige Gebiete, Nadelholzreinbestände, hier vor allem Kiefernwälder, sowie Waldgebiete mit intensiver Sonneneinstrahlung auf den Waldboden, welcher mit dürren Gräsern und trockenen Geäst bedeckt ist.
Bei Wald- und Vegetationsbränden wird den Einsatzkräften einiges abgefordert. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen einheimischen Landwirten und der hiesigen Feuerwehr stets bewährt.
Als Gemeindewehrführer bitte ich die Landwirte aus dem Gemeindegebiet, ihre mobilen Güllefässer mit Löschwasser bereit zu halten.
Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen, wie beispielsweise Blitzschlag, zurück. Der Grund ist, dass Gewitter bei uns i.d.R. mit Niederschlag einhergehen und somit einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden. Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Unachtsamkeit kann jetzt dramatische Folgen haben.
| Daher haben wir entsprechende Verhaltensregeln zusammengestellt: | |
| • | Wald außerhalb der Wege nicht betreten |
| • | im und am Wald (Mindestabstand 50 m) darf kein Feuer entzündet werden |
| • | das Rauchen ist in allen Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns grundsätzlich verboten |
| • | keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen |
| • | Zufahrtswege im Wald und an Waldrändern für Rettungskräfte freihalten |
| • | aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der zuständigen Forstbehörde und der Leitstelle des Landkreises mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen sind unbedingt Folge zu leisten |
| • | das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen sowie trockenen Wiesen ist zu unterlassen! |
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!
Maik Suhrbier
Gemeindewehrführer