Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Wohn- und Pflegezentrum Luzinweg“ beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 26.04.2025 in Kraft getreten.
Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB in Abweichung von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft.
Entsprechend § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch ist der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.
| Dies wird wie folgt vollzogen: | |
| - | Darstellung der Fläche als Wohnbaufläche. |
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Berichtigung ist auch auf der
Homepage der Gemeinde unter https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de einsehbar.
Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin