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Kiek Rin
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf Grundlage der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Rathausquartier“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat am 30.05.2024 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Rathausquartier“ beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 28.06.2024 in Kraft getreten.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB in Abweichung von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft.

Entsprechend § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch ist der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.

Dies wird wie folgt vollzogen:

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Urbanes Gebiet (Rathaus, Wohn- und Geschäftshaus)

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Kerngebiet (Parkplatz und Edeka)

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Berichtigung ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de einsehbar.

Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin