Der deutsche Personalausweis zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt.
Seit 2010 ist jeder deutsche Personalausweis mit einem elektronischen Chip ausgestattet, welcher die Nutzung des Personalausweises in der digitalen Welt ermöglicht.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist er bekannt - doch wofür ist dieser Chip eigentlich gut?
Der Chip enthält verschiedene digitale Informationen, die den Ausweis sicherer machen und neue Funktionen ermöglichen. Zunächst speichert er die persönlichen Daten, die auch auf der Karte aufgedruckt sind: Name, Geburtsdatum, Adresse und das Lichtbild. Diese Daten sind verschlüsselt gespeichert und vor Missbrauch geschützt.
Darüber hinaus ermöglicht der Chip die sogenannte Online-Ausweisfunktion. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger auch im Internet sicher ausweisen - zum Beispiel bei Behörden, Banken oder beim Online-Shopping. Das bietet eine bequeme Möglichkeit, Identität nachzuweisen, ohne persönlich vor Ort erscheinen zu müssen.
Außerdem kann der Chip für die elektronische Signatur genutzt werden. Damit lassen sich digitale Dokumente rechtssicher unterschreiben - ähnlich wie eine Unterschrift auf Papier.
Um diese Funktionen zu nutzen, braucht man eine PIN und ein spezielles Lesegerät oder eine passende Smartphone-App mit NFC-Funktion.
Die Nutzung der Online-Funktionen ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- oder ausgeschaltet werden. Insgesamt erhöht der Chip die Sicherheit des Personalausweises und unterstützt die digitale Verwaltung - ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Bürgerdienste.
| • | Beantragung eines Führerscheins |
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| Bei der Fahrerlaubnisbehörde kann der Ausweis-Chip genutzt werden, um sich online sicher zu identifizieren - zum Beispiel bei der digitalen Antragstellung für den Führerschein oder dessen Umtausch. |
| • | Melderegister-Auskunft |
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| Über die Online-Ausweisfunktion kann man bei der Meldebehörde bestimmte Anfragen online stellen, etwa die Anforderung einer Meldebescheinigung oder die Ummeldung bei einem Wohnortwechsel |
| • | Elster-Portal für die Steuer |
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| Mit dem Chip können sich Bürgerinnen und Bürger beim Elster-Portal sicher anmelden, um ihre Steuererklärung online abzugeben oder Steuerbescheide einzusehen. |
| • | Rentenversicherung und Sozialleistungen |
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| Auch bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim Jobcenter kann der elektronische Personalausweis genutzt werden, um Anträge auf Renteninformation oder Sozialleistungen digital und sicher zu stellen. |
| • | BAföG-Antrag oder Wohngeld |
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| Studierende und Auszubildende können den Personalausweis mit Online-Funktion verwenden, um beispielsweise BAföG-Anträge oder Wohngeld digital zu beantragen. |
| • | Online-Dienste von Kommunen |
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| Viele Städte und Gemeinden bieten digitale Bürgerdienste an, etwa die Beantragung von Geburtsurkunden, Führungszeugnissen oder die Einsicht in das Kfz-Register. |
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich im Internet oder an Automaten bzw. Bürgerterminals einfach und sicher aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Mit ein paar Klicks ist alles erledigt. Ihre Daten sind dabei zuverlässig vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch geschützt.
Ihre Ausweiskarte
Mit dem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität anhand der aufgedruckten Daten und Ihres Lichtbildes nach.
Der Online-Ausweis: die digitale Erweiterung Ihres Personalausweises
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie Ihre Identität bei digital beantragbaren Leistungen gegenüber Behörden oder Unternehmen sicher nachweisen. Ihre Ausweiskarte ist dafür zusätzlich mit einem Chip ausgestattet.
Vor-Ort-Auslesen: Formulare automatisch ausfüllen
Mit dem Online-Ausweis müssen Ihre Ausweisdaten in einer Behörde oder einem Unternehmen vor Ort nicht abgeschrieben oder eingetippt werden. Diese Daten können einfach elektronisch ausgelesen werden. Das geht
schneller und verhindert Schreibfehler.
Das benötigen Sie, um sich online auszuweisen
| • | Ihren Online-Ausweis, |
| • | Ihre selbstgewählte sechsstellige PIN, |
| • | ein geeignetes Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät sowie |
| • | eine geeignete Software (z.B. die AusweisApp). |
So weisen Sie sich online aus
In drei Schritten können Sie sich bei einem Onlinedienst ausweisen, der die Identifikation mit dem Online-Ausweis unterstützt.
| 1. | Der Onlinedienst bittet Sie, sich auszuweisen. Sie folgen den Hinweisen in der App. |
| 2. | Sie sehen, welcher Dienstanbieter Ihre Ausweisdaten abfragen möchte und welche Daten benötigt werden. |
| 3. | Erst mit Eingabe Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN stimmen Sie der Datenübermittlung zu. Dabei wird die staatliche Berechtigung des Dienstanbieters geprüft, und die angefragten Daten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt. |
Ihre persönliche PIN
Nur mit Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN wird Ihr Online-Ausweis einsatzbereit und kann verwendet werden. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre eigene PIN setzen. Sie haben Ihre PIN vergessen? Informationen darüber, wie Sie eine neue sechsstellige PIN setzen können, erhalten Sie von Ihrem Bürgeramt.
Wirksamer Schutz Ihrer Daten
| • | Transparenz bei der Datenübertragung |
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| Sie sehen vorab, an wen Ihre Ausweisdaten übermittelt werden sollen. Nur staatlich berechtigte Unternehmen oder Behörden können digitale Leistungen mit dem Online-Ausweis anbieten. Durch Eingabe Ihrer PIN stimmen Sie der Datenübermittlung zu. |
| • | Kombination aus Besitz und Wissen |
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| Nur wer im Besitz Ihrer Ausweiskarte ist und Ihre persönliche PIN kennt, kann Ihren Online-Ausweis nutzen. |
| • | Datenübertragung nur mit Ihrer Aktivität |
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| Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn Ihr Personalausweis mit dem Smartphone oder Kartenlesegerät verbunden ist und nachdem Sie Ihre PIN eingegeben haben. |
| • | Verschlüsselung Ihrer Daten |
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| Die Daten werden ausschließlich End-zu-Ende verschlüsselt übertragen. Dadurch sind Ihre Daten auch während der Übermittlung vom Smartphone oder Computer und im Internet vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. |
Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine Unterschrift mit der Sie digitale Dokumente – im Sinne von "Das will ich" – rechtsverbindlich elektronisch unterzeichnen können.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift mit einem Signaturzertifikat sowie für die Fernsignatur gemäß eIDAS-Verordnung mit dem Online-Ausweis vorbereitet.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 1. August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Diese Behörden dürfen das Lichtbild auf dem Chip verwenden, um Identifizierungsverfahren technisch zu unterstützen und dadurch schneller durchzuführen, zum Beispiel an automatischen Grenzkontrollstationen.
Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt.
Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Die Fingerabdrücke können nur mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat ausgelesen werden.
Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.personalausweisportal.de/Online-Ausweis
Mirjam Haude und Nicole Wendt
Pass- und Meldewesen