Sehr geehrte Damen und Herren,
zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Fürstenhagen lade ich Sie
zu Mittwoch, den 17. Juni 2026 um 17:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Fürstenhagen, Prenzlauer Allee 15, OT Füstenhagen in 17258 Feldberger Seenlanschaft, ein.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fürstenhagen gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, sind recht herzlich eingeladen.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| 3. | Wahl des neuen Kassenwartes und neuen Stellvertreters/Schriftführers |
| 4. | Beschluss zur Verwendung des Reinertrages im JJ 2024/2025 |
| 5. | Beschluss zur Aufnahme eines weiteren Jagdpächters zum Jagdpachtvertrag vom 01.04.2016 Revier 176 Högemann |
| 6. | Beschluss auf vorzeitige Verlängerung des Jagdpachtvertrages Revier 176 Högemann |
| 7. | Sonstiges |
Auf Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter 1.Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen. Ein Vertreter muss volljährig sein und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als zwei Jahre sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen. Die Satzung kann beim Jagdvorsteher nach Absprache eingesehen werden.
Volker Heidemann
Vorsitzender des Vorstandes der JG Fürstenhagen