Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft darauf hin, dass die Ablagerung von Abfällen in Wäldern, auf Wiesen oder auf sonstigen öffentlichen oder privaten Flächen nicht zulässig ist.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle ausschließlich über die dafür vorgesehenen und zugelassenen Entsorgungswege zu entsorgen, um die Entstehung illegaler Mülldeponien zu verhindern und unsere Natur zu schützen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass alle dokumentierten und festgestellten Fälle illegaler Müllentsorgung zur Anzeige gebracht werden.
Die illegale Entsorgung von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar eine Straftat, dar und umfasst u.a. folgende Fälle:
| • | Ablagern von Hausmüllsäcken im Wald oder am Straßenrand |
| • | Ablagern von Sperrmüll, wie Möbel u.ä., am Straßenrand oder auf dem Gehweg ohne Anmeldung zur Abholung |
| • | Entsorgung von Elektrogeräten (z.B. Kühlschränken) in der Landschaft |
| • | Ablagerung von Bauschutt oder sonstigen Bauabfällen in der Landschaft |
| • | Wegwerfen von Altreifen oder Autoteilen |
| • | unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Stoffen, wie Farbeimern, Lacken oder Altöl |
| • | Abstellen von Abfällen neben Glascontainern oder Altkleidercontainern (sogenannte „Beistellungen“) |
| • | Entsorgen jeglicher Grünabfälle, wie Laub, Baumabschnitt u.ä. außerhalb zugelassener Anlagen. |
Das Entsorgen von Müll auf diese Weise ist nicht nur illegal, sondern kann auch erhebliche Umweltschäden verursachen. Für diese Verstöße drohen hohe Bußgelder und unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für den Schutz unserer Umwelt und die Vermeidung unnötiger Belastungen für die Allgemeinheit.
Informationen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung finden Sie im Tourenplanheft 2026 des Landkreises, das jedem Haushalt zugegangen ist, bzw. im Internet unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Landkreis/Landratsamt/Fach%C3%A4mter/Umweltamt/Abfall-Abfuhrkalender-Sperrm%C3%BCll-Schadstoffmobil/.
Patrick Reußow
SGL Sicherheit und Ordnung