Für die Unterhaltung der vorhandenen Kreisstraße im Abschnitt Triepkendorf - Laeven wendet der Landkreis jährlich mind. 50.000 Euro auf.
Im Jahr 2023 standen Haushaltsmittel zur Verfügung, um die Kreisstraße zu sanieren.
Sicher haben Sie im vergangenen Jahr in den Medien verfolgt, dass der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Sanierung der Straße ankündigte. Auch im Bau- und Entwicklungsausschuss der Standortgemeinde Feldberger Sennlandschaft wurde durch Mitarbeiter des Bauamtes des Landkreises, SG Tiefbau die Straßenbaumaßnahme vorgestellt. Es waren sehr viele Bürgerinnen und Bürger anwesend, die sich dazu informierten und ihre Hinweise geben konnten.
Zusätzlich zur kreislichen Planung hat auch die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft diese Maßnahme mit berücksichtigt, nämlich in Form eines Planungstitels in Höhe von 25.000 Euro. Das sind Planungsleistungen, um parallel die Ortsdurchfahrt, die Bushaltestelle, geschwindigkeitsmindernde Verschenkungen etc. zu planen und die desolate Straßensituation in Laeven zu verbessern.
Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, als betroffene Kommune, erfuhr aus der Zeitung, dass der Landkreis die Kreisstraße MSE 95 derzeit nicht sanieren kann.
Was ist in der Zwischenzeit passiert?
Dazu habe ich beim zuständigen Dezernenten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und beim Wirtschaftsministerium M-V, als obere Verkehrsbehörde angefragt, damit uns der Sachverhalt erklärt wird.
Vom Landkreis MSE erhielten wir die Auskunft, dass die geplante Straßenbaumaßnahme mit einer gewissen Planungsreife dem zuständigen Amt für Straßenbau und Verkehr zur sogenannten „Prüfung und Genehmigung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls“ nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und Umweltgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommerns übergegeben wurde. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) legt fest, wann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich wird. Die „UVP Vorprüfung“ des durch den Landkreis beauftragten Fachplaners ergab keine Notwendigkeit einer UVP Pflicht. Der Landkreis hat viele seiner Kreisstraße saniert. Aus seiner Erfahrung und im Vergleich mit anderen Kreisstraßen heraus, hat der Landkreis auch nichts anderes als keine UVP Pflicht erwartet, denn es handelt sich um die Sanierung einer vorhandenen Kreisstraße und um keinen Neubau einer Straße.
Die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, sieht das nun grundsätzlich anders: Das Amt vermutet, dass es nach der Sanierung der Kreisstraße eine signifikante Verkehrszunahme geben könnte. D.h. der „durchschnittliche tägliche Verkehr“ (DTV Wert) kann sich erhöhen. Auch das wurde bereits durch den Landkreis in der Vorprüfung betrachtet. Der Landkreis erwartet jedoch nur einen DTV von weit unter 500 KFZ je Tag in 24 Stunden. Der „normale“ DTV einer Kreisstraße liegt im Schnitt bei mehr als 1000 KFZ im Laufe eines Tages.
Weiter führt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr aus, dass die Kreisstraße in einem „Flora-Fauna-Habitat-Verbundgebiet“ liegt und dass es sich beim angrenzenden Wald um einen „Erholungswald im Landschaftsschutzgebiet“ handelt. Im Amtsdeutsch heißt das, das die nicht ausschließbaren Bedenken nun durch eine UVP Prüfung und einer damit verbundenen Planfeststellung gewürdigt werden müssen.
Die Breite einer Kreisstraße beträgt gemäß den Richtlinien für die Asphaltbefestigung 6,0 m und für die beidseitigen Bankette jeweils 1,50 m. Die Planung des Landkreises berücksichtigt bereits die örtlichen Gegebenheiten. Die Kreisstraße wurde bereits entgegen den Vorschriften mit einer Breite für die Fahrbahn von 5,50 m und einer Bankettbreite von jeweils 1,0 m geplant. Im Planfeststellungsverfahren muss nunmehr auch die Abweichung vom regelkonformen Ausbau der Kreisstraße begründet werden. Das kann dazu führen, dass der Straßenausbau regelkonform auf 6 m ausgeführt werden muss. Der geplante Ausbau der Kreisstraße erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die der Radfahrer.
Vom Landkreis MSE erhielten wir zusätzlich die Auskunft, dass die Bürgerinitiative mit anwaltlicher Hilfe Zugang zu den Planungsunterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz begehrt. Dieser Vorgang ist derzeit beim Verwaltungsgericht anhängig, hat aber mit dem vorgenannten Sachverhalt keinen Zusammenhang. Hier streiten die Beteiligten darüber, mit welchem Verfahrensstand Unterlagen herausgegeben werden müssen. Der Landkreis teilte weiterhin mit, dass alle demokratisch legitimierten Ausschüsse des Kreistages in den Beschluss, die Kreisstraße zu sanieren, einbezogen worden.
Vertreter der BI konnten Ihre Ansichten in der Einwohnerfragestunde und im Wirtschaftsausschuss vorbringen. Auch die Standortkommune ist durch einen Informationsabend umfassend informiert worden.
Für den Landkreis bedeutet das konkret, der Straßenbau wird sich schätzungsweise um 2 Jahre verzögern bis das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.
Wie sich die Baumaßnahme und die Ertüchtigung der Kreisstraße auswirkt, wird jetzt in einem aufwendigen Verfahren geprüft. Während dieser Zeit werden keine weiteren Ressourcen des Landkreises zur Unterhaltung der Kreisstraße gebunden.
Mit freundlichem Gruß
Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin