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Kiek Rin
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Rathausquartier“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft nach § 10 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in der Sitzung am 30.05.2024 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Rathausquartier “ für das EDEKA-Areal an der Prenzlauer Straße, Flur 1, Gemarkung Feldberg (siehe Übersichtsplan) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Diese Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 10 Baugesetzbuch durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung dazu ab diesem Tag im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden

Mo., Mi.+ Do.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 16.00 Uhr;

Di.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr,

Fr.:

8:30 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan kann außerdem im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V) wird hingewiesen. Nach

§ 5 Abs. 5 KV M/V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin