| 1. | Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2025 das endgültige Gesamtergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: | ||
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten | 3.838 |
| 2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler | 2.398 |
| 3. | Zahl der gültigen Stimmen | 2.358 |
| 4. | Zahl der ungültigen Stimmen | 40 |
| 2. | Frau Constance von Buchwaldt wurde zur Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft gewählt. Sie erhielt bei der Stichwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. | ||
| 3. | Die für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: | ||
| lfd. Nr. | Name der Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber | Kurz-bezeichnung | Bewerber | Stimmen |
| 1 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | Constance von Buchwaldt | 1.354 |
| 2 | Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | Robert Gardlowski | 1.004 |
| 4. | Ich weise auf § 35 LKWG M-V (Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl) hin, wonach gegen die Gültigkeit der Wahl alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben können. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu. |
| Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. |
| Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. |
| Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden. |
Hinweis: Diese Bekanntmachung wurde am 28. Mai 2025 auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/ unter der Rubrik „ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN“ veröffentlicht.