Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Schlicht zur Mitgliederversammlung ein:
| Datum: | 09.07.2025 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Feldberg, Quaki Spielhof, Neuhofer Straße 14, |
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| 17258 Feldberger Seenlandschaft |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
| 2. | Bericht des Vorstandes |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Kassenprüfungsbericht |
| 5. | Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24 |
| 6. | Anfragen |
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter 1. Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen.
Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als 2 Jahre sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.
Feldberg, 20. Mai 2025