am Montag, dem 8. Juni 2026, waren Herr Dr. Stöhring und ich bei Herrn Dr. Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V, zu Gast, um folgende Themen zu besprechen:
1. | Zustand des Cantnitzer Sees: |
Der See befindet sich im Eigentum des Landes M-V und wird durch einen einheimischen Fischer bewirtschaftet. Die umliegenden Flächen gehören ebenfalls dem Land M-V und werden durch die Landgesellschaft M-V verwaltet.
Durch das Gesundheitsamt ist nach Badegewässerlandesverordnung an der Badestelle ein behördliches Badeverbot ausgesprochen worden. Zuvor wurde in Cantnitz eine Einwohnerversammlung durchgeführt, um die Anwohner zu informieren. Es liegt teilweise eine biologische Belastung mit fäkalcoliformen Keimen insbesondere nach Starkregenereignissen vor, die menschlichen oder tierischen Ursprungs sein kann. Die Situation ist derzeit noch vollkommen ungeklärt. Wir haben im Ministerium erfragt, ob die Kosten für die Ursacheneingrenzung mittels Gensequenzierung übernommen werden, um den Ursprung der Keime (menschlich/tierisch) herauszufinden.
Unserer Bitte wurde nicht entsprochen.
Weiterhin wurde besprochen, welche Schritte vonnöten wären, um eine Gewässersanierung und die Sanierung des Einzugsgebietes vorzubereiten. Hierzu könnte durch das Land ggf. eine Machbarkeitsstudie gefördert werden.
2. | Zustand Scharteisen: |
Der See befindet sich ebenfalls im Eigentum des Landes M-V. Alle umliegenden Flächen sind privat.
Der See galt als Trinkwasserreservoir für die Ortslage Wittenhagen, hat aber bereits zu DDR-Zeit durch Siloeinträge starke Nährstoffeinträge verkraften müssen. In der Wendezeit haben sich dort Kormorane niedergelassen, die dem Gewässer seitdem den Rest geben. Seit 2019 ist die Gemeinde hier aktiv, um mit allen Beteiligten eine Lösung zu erzielen. Inzwischen sind im Uferbereich 1.600 Kormorane gezählt worden, die dem See durch Exkremente und das Einspucken von Gewöllen schaden. Es liegt für die Sanierung des Sees seit 2020 ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen (Machbarkeitsstudie) vor. Diese Handlungsempfehlungen wurden auf dem 2. Feldberger Seenforum durch den Ersteller der Studie Dr. Sandrock von der Firma bioplan vorgetragen. Wir wurden im Ministerium darüber informiert, dass es bereits im Jahr 2025 ein Treffen zwischen unterer Naturschutzbehörde des Landkreises MSE, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt und dem Naturpark gab, auf dem die Vertreter des Naturschutzes erörterten, ob es Managementmaßnahmen an Brut- und Schlafbäumen der Kormorane gibt oder die Kormorane weiter den See verschmutzen und man den See aufgibt. Gründe für Ausnahmen vom Arten- und Biotopschutz liegen nach Einschätzung der Teilnehmer jedoch nicht vor. Da wir von diesen naturschutz- und artenschutzfachlichen Themen selbstredend keine Ahnung haben, wurden wir als betroffenen Gemeinde auch nicht zu diesem Termin geladen. Inzwischen liegt uns das Protokoll vor.
Das Ergebnis: Artenschutz vor Gewässerschutz.
3. | Abfließen des Wassers aus den unteren Feldberger Seen: |
Insbesondere die Landesseen Carwitzer See, Krüselin und Dreetzsee sind von außergewöhnlich niedrigen Pegelständen und somit von Verlandung betroffen. Auf Grund ihrer Lage im eiszeitlichen Sander findet der Hauptabfluss der unteren Seen als unterirdische Durchsickerung entlang eines natürlichen Gefälles statt. Bildlich lässt sich das als unterirdische Wasserfälle zwischen den Seen beschreiben. Der Zulauf, also die Wassermenge, die aus dem Schmalen Luzin über die Bäk in den Carwitzer See fließt, ist aktuell geringer als der unterirdische Abfluss, so dass mehr Wasser abfließt als nachkommt.
Wir baten in dieser Gemengelage das Ministerium um Mitwirkung, um u.a. die bestehende wasserrechtliche Grundwasserentnahme an der brandenburgischen Grenze zu beobachten und das seinerzeitige Genehmigungsverfahren zu hinterfragen. Die aktuelle Situation, auch auf brandenburgischer Seite, ist außergewöhnlich, die Ursachen müssen vielschichtiger sein, als alleine der Klimawandel als Begründung hervorgebracht wird. Dieser bedeutet für unsere Breiten ja eher mehr Regenintensität als weniger. Die Situation unserer Gewässer hat bereits jetzt Auswirkung auf das touristische Thema Wasserwandern und Camping. Es sollte dauerhaft über die Gefahr, die von den Kalkmudden ausgeht, informiert werden.
4. | Ordnungsrechlicher Umgang mit Wölfen: |
Da ab 1.04.2026 das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz Änderungen erfahren haben, ist der Wolf nun eine bejagbare Tierart geworden. Wir tauschten uns mit dem Ministerium zur veränderten Rechtslage aus, damit Tierhalter Handlungssicherheit haben und Menschen geschützt werden.
Um mit Problemwölfen rechtssicher umgehen zu können, hat in Mecklenburg-Vorpommern auch der Landtag in der zweiten Lesung einer Änderung des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Bis April 2025 wurden in M-V 28 Rudel gezählt, neun Rudel mehr als im Jahr davor. Im bundesweiten Monitoringjahr 2024/2025 gab es laut Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes 219 Rudel, 44 Paare und 14 territoriale Einzelwölfe in Deutschland. Nach Änderung des Bundesjagdgesetzes und im Falle eines günstigen Erhaltungszustands und bei Vorliegen eines Managementplanes darf durch die zuständige Behörde die Bejagung von Wölfen erfolgen. Da das bisherige Landesjagdgesetz für Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörde bestimmt, müsste jede einzelne untere Jagdbehörde für ihr Gebiet einen Managementplan verabschieden. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat dazu eine andere Sicht: Das sei nicht sinnvoll. Durch die jetzt erfolgte Jagdgesetzänderung wird die oberste Jagdbehörde dazu bestimmt, solche Managementpläne, gemeinsam mit Verbänden- und Behördenvertretungen in der AG Wolf, landesweit zu erstellen. Das heißt, das Ministerium übernimmt zentral die Verantwortung in Mecklenburg-Vorpommern für die Wolfsmanagementplanung.
5. | Pflanzenabfall-Landesverordnung: |
Zum 1. Januar 2029 wird das Verbrennen von nichtkompostierbaren Gartenabfällen durch das Land M-V vollständig verboten. Seitens der Gemeinde und des fachlich zuständigen Ausschusses für Wirtschafts- und Strukturförderung, Öffentliche Einrichtungen, Energie und Umwelt des Städte- und Gemeindetages M-V e.V., dem Herr Dr. Stöhring vorsteht, wurde auf verschiedenen Ebenen, u.a. auch beim Umweltminister persönlich, dafür geworben, die Verantwortung für die Entscheidung, ob und wo nichtkompostierbare Gartenabfälle verbrannt werden können, auf die kommunale Ebene zu übertragen. Dies hätte dazu geführt, dass Entscheidungen verantwortungsvoll vor Ort getroffen werden können. Nun wird mit Erlass der Pflanzenabfall-Landesverordnung der periphere ländliche Raum erneut benachteiligt, da Wertstoffhöfe oft in unzumutbarer Entfernung liegen und die Eigentümer der Grundstücke mit der Beseitigung ihrer pflanzlichen Abfälle alleine gelassen werden. Eine kleine Entlastung hätte die flächendeckende oder bedarfsgerechte Einführung der Biotonne sein können. Diese wird aber im Landkreis MSE trotz umfänglicher Ankündigung nicht kommen. Eine vertane Chance für den ländlichen Raum?
Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin