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Kiek Rin
Ausgabe 6/2026
Das Rathaus informiert
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Unzulässige Werbeanlagen auf Privatgrundstücken

Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass für das gesamte Gemeindegebiet eine rechtskräftige Satzung für die Errichtung und Anbringung von Werbeanlagen (Werbesatzung) gilt.

Im § 3 Abs.1 Werbesatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist hierbei folgendes geregelt: „Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und dort im Bereich der privaten Grundstücke zulässig.“

Die derzeit aufgestellten Werbeschilder, beispielsweise für „Karls Erlebnis-Dorf“, „RO-BO Cars“ oder auch „Zahngold“, entsprechen dieser Vorgabe nicht.

Eigentümer, auf deren Grundstücken entsprechende Werbeanlagen vorhanden sind, werden daher gebeten, diese zeitnah abzunehmen beziehungsweise zu entfernen.

Brigitta Bier

Ordnungsamt/Außendienst