Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass für das gesamte Gemeindegebiet eine rechtskräftige Satzung für die Errichtung und Anbringung von Werbeanlagen (Werbesatzung) gilt.
Im § 3 Abs.1 Werbesatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist hierbei folgendes geregelt: „Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und dort im Bereich der privaten Grundstücke zulässig.“
Die derzeit aufgestellten Werbeschilder, beispielsweise für „Karls Erlebnis-Dorf“, „RO-BO Cars“ oder auch „Zahngold“, entsprechen dieser Vorgabe nicht.
Eigentümer, auf deren Grundstücken entsprechende Werbeanlagen vorhanden sind, werden daher gebeten, diese zeitnah abzunehmen beziehungsweise zu entfernen.
Brigitta Bier
Ordnungsamt/Außendienst