Titel Logo
Kiek Rin
Ausgabe 7/2023
Liebe Leser,
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass - die Energiewende in der Feldberger Seenlandschaft

Unter der Rubrik „Zur Sache“ hatte ich bereits darüber berichtet, dass die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft neben anderen Kommunen an einer Fallstudie zu Potentialen der Freiflächenphotovoltaik (PV) teilnehmen wird.

Wir sind dem positiv gegenüber eingestellt, wenn die Rahmenbedingungen vom Grundsatz her zum Standort passen. Anlass für uns als Gemeinde war, vielfältige Ansiedlungswünsche von Landwirten und Unternehmen in einem Umfeld von diversen Schutzkategorien und Siedlungsstrukturen besser zu steuern.

Freiflächenphotovoltaik unterliegt der Bauleitplanung der Kommune. D.h. es bedarf der Schaffung von Baurecht mittels Bebauungsplänen, die die Kommune durch Aufstellungsbeschlüsse ins Verfahren bringt. Bisher besteht kein Kataster, das Auskunft darüber gibt, wo Photovoltaik angesiedelt werden kann und wo die Kommunalpolitik es für ausgeschlossen hält. Ziel dieser Fallstudie ist es, Flächen zu empfehlen, anhand derer die Kommune dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) zustimmen könnte und wo sachliche und naturschutzrechtliche Argumente dem geplanten Ausbau nicht entgegenstehen.

Derzeit werden - unabhängig vom Entwicklungsstand der Fallstudie - bereits Anträge auf ein Bebauungsplanverfahren (Erstellung B-Plan) gestellt.

In der Kommunalpolitik der Feldberger Seenlandschaft wird nun zu diskutieren sein, ob die Gemeindevertretung eine Art Moratorium beschließt, um bis zum Abschluss der Fallstudie keine weiteren B-Plan-Verfahren für Freiflächen-Photovoltaik einzuleiten, oder ob die Gemeindevertretung unkritische regionale Lagen bereits befürwortet, indem sie auch die positiven Aspekte für die Anwohner (z.B. Regionalstrom) mitberücksichtigt.

Die gesetzliche Lage im Bereich der EE ist permanent in Bewegung. Es werden derzeit vom Bund als Gesetzgeber noch Änderungen bei der Genehmigung von Agri-PV-Anlagen erwartet. Darunter versteht man die Kombination von PV-Anlagen mit landwirtschaftlichen Komponenten (z.B. Leguminosenanbau oder Tierhaltung). Hier kann es zur Privilegierung bzw. Bevorzugung von Vorhaben kommen.

Wie fließend die Gesetzgebung momentan ist, zeigt die aktuelle Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2023 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Klimaschutz und Energie dem Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Selbst der Städte- und Gemeindetag M-V war von dieser kurzfristig eingebrachten Ergänzung überrascht.

Wenn Sie liebe Leserinnen und Leser meinen, dass die Änderung des LNG- Beschleunigungsgesetz nur unsere Kollegen in Binz oder Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern betrifft, haben wir uns alle getäuscht. Es betrifft uns alle.

Denn zur Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses wurden in diesem Gesetz Erleichterungen für Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie aufgenommen.

Mit diesem Gesetz wird den Kommunen ermöglicht, in einem Zeitraum bis 31.12.2027, Windeignungsgebiete auszuweisen. Das Baugesetzbuch hat diesbezüglich bereits eine Änderung erfahren.

Diese Regelung tritt sechs Monate nach Verkündung in Kraft. Mit dem Redaktionsschluss des Kiek rin am 16. Juli 2023 waren die Informationen um die aktualisierte Gesetzgebung vom 07.07.2023 noch sehr frisch und konnten nicht abschließend für Sie bewertet werden.

Für die Gemeinde Feldberger Seenlandschaf bedeutet das, dass die Verwaltung und die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

a.)

sich intensiv mit dem Regionalen Entwicklungsprogramm der Mecklenburgischen Seenplatte auseinandersetzen müssen,

b.)

Investitionen in Windenergieanlagen komplex zu bewerten haben, indem naturschutzfachliche Kriterien gegenüber dem Klimaschutz abgewogen werden,

c.)

sich vorurteilsfrei mit den Erneuerbaren Energien und potenziellen Standorten auseinandersetzen müssen,

d.)

sich mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern verständigen müssen, auch wenn Erneuerbare Energien vor der „eigenen Haustür“ entwickelt werden.

Ich halte Sie nach den Sommerferien auf dem laufenden.

Ihre Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin