| Datum: | Donnerstag, 22.08.2024 |
| Zeit: | 18:30 Uhr |
| Ort: | Vereinshaus des Anglervereins Tornowhof, |
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| Seestraße, 17258 Feldberger Seenlandschaft |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24 |
| 3. | Bericht des Kassenwartes für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24 |
| 4. | Bericht der Kassenprüfung für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24 |
| 5. | Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/23 - 2023/24 |
| 6. | Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl des neuen Vorstandes |
| 7. | Wahl des neuen Vorstandes |
| 8. | Konstituierung und Vorstellung des neuen Vorstandes |
| 9. | Beschluss einer einmaligen Zuwendung für den Angelverein Tornowhof |
| 10. | Beschluss über eine Sonderausschüttung an die Jagdgenossen |
| 11. | Sonstiges |
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelung der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen. Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als zwei Jahre sein darf, versehen sein.
Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zzgl. der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.
Anmerkungen:
Sollten sich keine Kandidaten für die Wahl des Vorstandes finden, so wird ab dem 23.08.2024 der Notvorstand eingesetzt. Um die Kosten des Notvorstandes sicherzustellen, müsste der Reinertrag heruntergesetzt werden. Im ungünstigsten Fall könnte dies sogar zum kompletten Wegfall der Auszahlungen führen. Dementsprechend wird um rege Beteiligung sowie um Kandidatur für den Jagdvorstand gebeten.
Persönliche Einladungen erfolgen nicht, da nach der Satzung der Jagdgenossenschaft die Versammlung durch öffentliche Bekanntmachung in der jeweils betroffenen Gemeinde entsprechend deren Hauptsatzung einberufen wird.
Personen, die für den Jagdvorstand kandidieren möchten, werden gebeten, sich dort vorab zu melden.
Guido Fenske
Jagdvorsteher JG Wittenhagen