Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 22.12.2021 zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 32 „Gesundheitspark Feldberg“ aufzuheben. Für den 2,9 ha großen ehemaligen Lagerplatz für Baumaterialien an der Neuhofer Straße, OT Feldberg, Gemarkung Neuhof, wird das Verfahren zur planungsrechtlichen Sicherung einer seniorengerechten Wohn- und Pflegeeinrichtung (siehe Übersichtsplan) damit eingestellt.
Aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung vorgebrachten erheblichen Einwände, der Nichtvereinbarkeit mit Schutzzielen und deren Auswirkungen auf die Planung, wird die Nutzungsabsicht für diesen Standort verworfen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 32 tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32 das ursprüngliche Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 2 „Neuhofer Straße“ für diesen überplanten Teilbereich wieder vollständig in Kraft.
Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin