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Kiek Rin
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Widmung einer Gemeindestraße im Gebiet der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Ortsteil Carwitz

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 18.06.2026 beschlossen, die nachfolgende Gemeindestraße im Bereich des Ortsteiles Carwitz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft als Träger der Straßenbaulast widmet folgende Straße dem öffentlichen Verkehr gem. § 3 i.V.m. § 7 des StrWG-MV wie folgt:

Straße „Jägerwörde“ (siehe Anlage),

gelegen in der Gemarkung Carwitz, Flur 3,

Flurstücke 36/10 tw., 42/29, 42/52, 42/54 und 43/1.

 

 

Die Widmung erfolgt ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten und Benutzerkreise.

Diese Widmung tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch statthaft. Er ist binnen einen Monats nach schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, OT Feldberg, Prenzlauer Str. 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft einzulegen.

Die Bürgermeisterin  Siegel

Die Allgemeinverfügung zur Widmung der Gemeindestraße ist rechtswirksam im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ am 09.07.2026 veröffentlicht worden.