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Kiek Rin
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplans Nr. 32 „Gesundheitspark Feldberg“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in öffentlicher Sitzung am 06.12.2021 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gesundheitspark Feldberg“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.

In ihrer öffentlichen Sitzung am 06.07.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 32 „Gesundheitspark Feldberg“ in der Fassung vom April 2023 beschlossen und zur Auslegung bzw. Veröffentlichung bestimmt. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich Standortalternativenprüfung und Ergebnisbericht der faunistischen Erfassungen wurde in der Fassung vom April 2023 gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 2,9 ha und umfasst die Flurstücke 21/3, 22/5 und 23 der Flur 2 in der Gemarkung Neuhof. Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gesundheitspark - altersgerechtes Wohnen und Pflege“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Standortalternativenprüfung und Ergebnisbericht der faunistischen Erfassungen, Stand April 2023, kann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter „Öffentliche Bekanntmachungen“

vom 04.09.2023 bis einschließlich 05.10.2023

eingesehen werden. Darüber hinaus ist in diesem Zeitraum die Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, während der Dienststunden möglich:

Mo., Mi. + Do.: 8:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr;

Di.: 8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr;

Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr.

Am 28.09.2023 findet in der Aula der Schule, Bahnhofstraße 5, OT Feldberg, eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 32 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch abzugeben (info@feldberg.de). Es können auch postalisch Stellungnahmen abgegeben werden (Adresse Rathaus s.o.).

Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin