Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in öffentlicher Sitzung am 06.12.2021 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Änderungsbereich die 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Die Verwaltung ist damit beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 2,9 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 21/3, 22/5 und 23 der Flur 2 in der Gemarkung Neuhof.
Ziel des Verfahrens ist die Änderung der FNP-Darstellungen von „Gewerbefläche“ sowie „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „Sonstige Sondergebietsfläche“. Das 8. Änderungsverfahren FNP wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 32 „Gesundheitspark Feldberg“ durchgeführt.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand April 2023, kann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter „Öffentliche Bekanntmachungen“
vom 04.09.2023 bis einschließlich 05.10.2023
eingesehen werden. Darüber hinaus ist in diesem Zeitraum die Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, während der Dienststunden möglich:
Mo., Mi. + Do.: 8:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr;
Di.: 8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr;
Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf der 8. FNP-Änderung vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch abzugeben (info@feldberg.de). Es können auch postalisch Stellungnahmen abgegeben werden (Adresse Rathaus s.o.).
Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin