Liebe Leserinnen und Leser,
mehr als 1/3 der Energie, die wir in Deutschland verbrauchen, wird in Häusern und Wohnungen zum Heizen und für die Warmwasserversorgung benötigt. Die Bundesregierung will in beiden Bereichen Einsparmöglichkeiten nutzen und die Unternehmen und privaten Haushalte disziplinieren, auf andere Energieträger als bisher umzusteigen (so genannte Dekarbonisierung). Der Großteil der Heizungen in Häusern und Wohnungen wird derzeit mit Gas und Heizöl betrieben. Der Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungen im privaten Gebäudebestand liegt derzeit bei knapp 20%. Alle diese Angaben sind allgemeine statistische Werte.
Neben der notwendigen flächendeckenden Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien, die insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) (auch Heizungsgesetz genannt) erreicht werden soll, ist als zweite Säule einer effizienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung die Wärmeversorgung über Wärmenetze verstärkt auszubauen.
Der nunmehr veränderte Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz, der nach der Sommerpause im Parlament weiter diskutiert wird, ist bei Privateigentümern, Mietern, Kommunen und Unternehmen mit allgemeiner Erleichterung aufgenommen worden. Dieser erklärt den Bürgerinnen und Bürgern bisher aber weder, wie lange alte (Gas- und Öl-) Heizungen noch individuell betrieben werden dürfen, noch was danach auf die Gesellschaft zukommt. Nachvollziehbar ist, dass für die Anbieter von Gas und Öl jeder verlorene Kunde ein Verlust ist. In der Zukunft wird es bei geringer werdender Kundenzahl und höheren Gaspreisen unwirtschaftlich für die Gasanbieter, Leitungsnetze vorzuhalten und zu unterhalten.
Dafür gibt es jetzt einen Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze), der etwas Klarheit bringen soll. Diesen möchte ich Ihnen gerne erläutern.
Mit diesem Gesetzentwurf fordert die Bundesregierung alle Kommunen auf, staatliche Pläne für die zukünftige Energieversorgung in den Gemeinden aufzustellen. Ab dem Jahr 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Die Verantwortung für die Heizungs- und Energiewende wird damit weg von der privaten individuellen Verantwortung auf die kommunale/staatliche Ebene in Gestalt der kommunalen Wärmeplanung verlagert. D.h. alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 30. Juni des Jahres 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Für die großen Städte und Gemeinden gilt das bereits für 2026.
In dieser gesetzlichen Gemengelage heißt es, den Überblick zu behalten und die Finanzen zu ordnen. Für die Verwaltung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und die Kommunalpolitik habe ich ganz konkret zwei Arbeitspakete herausgearbeitet, auf die wir uns mit unserem Personal und mit unseren Haushaltsplanungen bzw. auch zu akquirierenden Fördermitteln zukünftig konzentrieren müssen:
1. Bei den kommunalen Bestandsgebäuden werden wir uns vorrangig um die Heizungsoptimierung, neue Anlagen- und Regelungstechnik, Austausch der Heizungspumpen etc. kümmern. Unsere Mitarbeiter im Bereich Gebäudemanagement werden vorrangig die Umrüstungsmöglichkeiten der Gebäude analysieren und investiv begleiten.
Für den kommunalen Gebäudebestand sind die Energiebedarfe erfasst, um den Bedarf für zukünftige energetische Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln.
Der derzeitige kommunale Gebäudebestand umfasst 24 Objekte, darunter z.B. Rathaus, Bauhofverwaltung/ehemaliges IPSE Gelände, Schule, Turnhalle, Feuerwehrgerätehäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Haus des Gastes oder das Fallada-Haus in Carwitz. (Nicht mitgezählt wurden Hallen auf den Friedhöfen und weitere Gebäude ohne Strom und Heizung.)
Die Liegenschaften Rathaus, Schule, Turnhalle, Haus des Gastes und FFw Feldberg werden mit Erdgas beliefert. Der Energiebedarf für diese 5 Objekte insgesamt beträgt 861.300 kWh/Jahr.
Der Strombedarf für die Gemeindeverbrauchsstellen beträgt 135.000 kWh/Jahr und der Strombedarf der Straßenbeleuchtung liegt bei 305.000 kWh/Jahr.
Die übrigen Gebäude werden entweder mit Flüssiggas, Strom oder Heizöl versorgt, das Gebäude der Bauhofverwaltung sogar noch mit Brennholz.
2. Ein Sanierungsmanager, den wir über vom Bund bereitgestellte Fördermittel binden wollen, ermittelt, wie sich der private, kommunale und gewerbliche Gebäudebestand in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft darstellt und welche Verbräuche bestehen. Aus diesen Daten einer Bestandserhebung soll eine Bedarfsschätzung abgeleitet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen soll weiterhin ermittelt werden, ob die zukünftige Wärmeversorgung der individuellen Wohnhäuser, Mietsgebäude oder Gewerbestandorte beispielsweise über ein Fernwärmenetz gesichert werden kann.
Fernwärmenetze werden derzeit von der Bundesregierung besonders beworben. Für größere Städte ist das sicher eine sehr sinnvolle Alternative. Aus unserer Sicht ist diese Betrachtungsweise aber insgesamt sehr städtisch geprägt. Betriebswirtschaftlich betrachtet, ist ein Fernwärmenetz nur dann realistisch, wenn viele Mehrfamilienhäuser angeschlossen sind. Experten sprechen gerne von mindestens 8-10 Wohneinheiten in einem Haus.
Diese Voraussetzungen haben wir im dünn besiedelten ländlichen Raum eher selten. Ein Fernwärmenetz zu bauen, ist sehr kostenintensiv und rechnet sich daher nur bei vielen Anschließern. Das hat zur logischen Folge, dass diese Investitionen ähnlich verlaufen wie beim Breitbandausbau: In der Stadt alles kein Problem, in der sehr divers aufgestellten dünn besiedelten Fläche kommt keine kritische Masse zusammen und ein Ausbau ist unwirtschaftlich. Außerdem müssten die Anbieter mit einem Anschluss- und Benutzungszwang arbeiten. An dieser Stelle wird sich die derzeitige Begeisterung zur Fernwärmversorgung erfahrungsgemäß etwas legen.
Mit den Ergebnissen der Wärmeplanung werden wir sehr genau rechnen müssen, ob wir die Investition in ein Fernwärmenetz stemmen können und kommunalpolitisch wollen. Denn dieser Einsatz geht zu Lasten aller weiteren Investitionen im Bereich der Daseinsvorsorge (Schule, Kita, Feuerwehr).
Sollte sich spätestens 2028 herausstellen, dass die Investition in Fernwärme nicht realistisch ist, ist bereits jetzt vorgezeichnet, dass die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft die Umstellung der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien dezentral organisieren muss, also in einzelnen Quartieren oder Bereichen.
Denn Sie liebe Leserinnen und Leser werden bis 2028 auch von Ihrer Gemeinde wissen wollen, ob Sie die Möglichkeit haben, sich an eine zentrale Wärmeversorgung anzuschließen und welche Alternativen sie haben.
Ihre Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin