Titel Logo
Kiek Rin
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung zu den verbundenen Wahlen (Europa-, Kreistags-, Gemeindevertretungswahl) 2024

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen

Zur Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen (Europa-, Kreistags- und Gemeindevertretungswahl) am 09.06.2024 in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft können wahlberechtigte Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz am Wahltag gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen.

Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.

Zur Bildung der Wahlvorstände werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 15.12.2023 bei der Wahlbehörde vorzuschlagen.

Wer darüber hinaus Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 14.12.2023 an die Gemeindewahlbehörde,

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberg

Tel.: 039831 25030, Email: stoehring@feldberg.de

wenden.

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Feldberg, 18.09.2023

Dr. Reiner Stöhring

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung

Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft wird entsprechend § 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) ein

Gemeindewahlausschuss

gebildet.

Den Ausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender sowie vier weitere Mitglieder. Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung werden von der Wahlleitung aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen.

Gemäß § 11 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) fordert die Wahlbehörde unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 LKWG M-V die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15.12.2023 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglied sowie auch deren Stellvertretung zur Bildung des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.

Die formlosen Vorschläge sind an die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, oder per E-Mail an stoehring@feldberg.de zu richten.

Der Wahlausschuss soll in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Gemeindevertretung entsprechen. Verzichtet eine Partei oder Wählergruppe darauf, Vorschläge zu unterbreiten, bleiben diese Sitze frei. Bewerberinnen oder Bewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Niemand darf mehr als ein Amt in den Wahlorganisationen ausüben.

Die Mitglieder des Ausschusses haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Feldberg, 18.09.2023

Dr. Reiner Stöhring

Gemeindewahlleiter