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Kiek Rin
Ausgabe 9/2025
Zur Sache
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Zur Sache: B-Plan Nr. 21 „Biogas und Tierproduktion Dolgen“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat am 5. Oktober 2023 in öffentlicher Sitzung einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Biogas und Tierproduktion Dolgen“ gefasst.

Antragsteller ist die Bioenergie Dolgen KG. Im Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens hat der Vorhabenträger sein Projekt dahingehend beschrieben, dass Ställe umgebaut werden sollen, vorhandene Biogasanlagen überdacht werden sollen sowie neue Fermenteranlagen und Gärrestelager errichtet werden sollen. Die zulässige Biogasmenge für die Biogasaufbereitungsanlagen und das Erdgasnetz würden sich mit den geplanten baulichen Vergrößerungen erhöhen.

Der Beschluss über den Aufstellungsbeschluss wurde nach Beschlussfassung auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt „Kiek rin“ bekannt gemacht.

Damit wurde das Signal gegeben, dass sich die Gemeinde, die Einwohner und die involvierten Behörden mit dem Planungsvorhaben des Bauherrn auseinandersetzen.

Nach dem bauplanungsrechtlichen Verfahren (Zuständigkeit: Gemeinde Feldberger Seelandschaft) in Form eines Bebauungsplans wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt (Zuständigkeit: Staatlichen Amt für Umwelt und Landwirtschaft Neubrandenburg). Erst dann könnte die bestehende Anlage in der Erweiterungsabsicht gebaut werden. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich ganz am Anfang in der sogenannten Vorentwurfsphase.

Der Bauherr hat einen Vorentwurf erstellt.

Das B-Plan-Verfahren sieht zu diesem Zeitpunkt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des B-Planes wurde in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch im Rathaus/Bauamt eingesehen werden.

Die Frist zur Einsichtnahme endete am 05.09.2025, bis zu diesem Zeitpunkt konnten Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des B-Plans abgegeben werden.

Viele Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft machten davon Gebrauch.

Nächster Verfahrensschritt:

Das Bauamt sichtet jetzt alle Eingaben, Bedenken, Stellungnahmen und Hinweise.

Es werden daraus ein Abwägungsvorschlag und der nächste Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Parallel dazu werden Fachgutachten erarbeitet, die verschiedene Belange (Verkehr, Luft, Lärm, Erschütterungen, Naturschutz, Wasser) untersuchen, die durch das Vorhaben berührt sein könnten oder zu bedenklichen Auswirkungen führen würden. Die Ergebnisse werden den kommunalpolitischen Gremien voraussichtlich im letzten Sitzungsturnus des Jahres 2025 vorgestellt. Vorab der kommunalpolitischen Sitzungen wird die Gemeinde eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Feldberger Seenlandschaft durchführen, wo die Ergebnisse der Gutachten und der Entwurf des Bebauungsplans vorgestellt werden. Der Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Die Kommunalpolitik hat bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans, also bis zum Verfahrensende, das hoheitliche Planungsrecht, die Gemeindevertretung entscheidet baurechtlich über das geplante Vorhaben. Es gibt keinen Rechtsanspruch für den Vorhabenträger. Das Festsetzungsergebnis bleibt bis zum Verfahrensende offen.

Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin