Liebe Eltern,
gemäß § 43 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt im Sekretariat der örtlich zuständigen Grundschule in folgenden Zeiträumen:
| 06.10. / 07.10.2025: | 8:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr |
| 08.10. / 09.10.2025: | 8:00 - 12:00 Uhr. |
Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, der Nachweis der Masernschutzimpfung und eine evtl. Sorgerechtserklärung vorzulegen. Bei getrenntlebenden Elternteilen legen Sie bitte eine ausgefüllte und vom anderen Sorgeberechtigten unterschriebene Vollmacht vor. Diese Vollmacht erhalten Sie in der Hans-Fallada-Schule Feldberg.
| Constance von Buchwaldt | Anja Engel |
| Schulträger | Schulleiterin |