Aufgrund der §§ 5 und 129 Kommunalverfassung M-V und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf vom 30. November 2023 folgende Satzung erlassen:
Die Satzung der Gemeinde Splietsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ vom 04.06.1998 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 3 erhält folgende Fassung: |
(1) Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten (BE) entsprechend dem Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ festgesetzt. Die Berechnungseinheit (BE) ab dem Berechnungsjahr 2024 wird mit einem Hebesatz von 21,79 €/BE zugrunde gelegt. Darin ist einmalig die Minusdifferenz in Höhe von 25.110,18 € für den Umlagezeitraum 2019 bis 2023 zu den Gesamtkosten gerechnet und kalkuliert worden.
Abschläge bzw. Zuschläge auf den Beitragshebesatz sind in den gemäß Abs. 3 geltenden Gebührensätzen berücksichtigt.
Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absatz 3 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke entsprechend dem amtlichen Flächenkataster. Der Stichtag für die Beibringung von Unterlagen, die eine Veränderung der Gebühr zur Folge haben, wird auf den 01.09. eines jeden Jahres mit Wirkung für das Folgejahr festgesetzt.
(2) Soweit eine katasteramtliche Feststellung der Grundstücksgröße nicht vorliegt, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde Splietsdorf. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.
(3) Es gelten folgende Gebührensätze und Berechnungseinheiten je Hektar (ha):
| Kategorie | Nutzungsarten | BE Berechnungs- einheit | Hebesatz ab 2024 |
| 1 | Gebäude- und Freifläche, Bauland u. a. | 2,0 | 43,57 € |
| 2 | befestigte Flächen: Straße, Wege, Plätze, Entsorgungsanlagen, ungenutzte Betriebsflächen, Bahngelände, Verkehrsbegleitfläche u. a. | 1,5 | 32,68 € |
| 3 | Landwirtschaftlich oder gleichartig genutzte Flächen: Acker, Grünland, Garten, Grünanlagen, Park, Sport- und Spielplätze, Erholungsfläche, Brachland u. a. | 1,0 | 21,79 € |
| 4 | Forstwirtschaftlich genutzte Flächen: Wald, Misch-, Laub- und Nadelwald u. a. | 0,8 | 17,43 € |
| 5 | Unland, Abbauland, Gehölz, Friedhof, historische Anlagen, Versorgungsanlagen u. a. | 0,5 | 10,89 € |
| 6 | Wasserflächen: Fluss, Gräben, Teiche, Sumpf, Soll u. a. | 0,5 | 10,89 € |
| 7 | Flächen nach § 22 LNatG M-V: Naturschutzgebiete u. a. | 0,2 | 4,36 € |
Der Hebesatz beträgt 21,79 €/BE und bleibt für die Folgejahre unverändert, bis er durch Satzung neu festgesetzt wird.
Diese 8. Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Splietsdorf, 30. November 2023
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Anlagenverzeichnis:
| Anlage 1 | Beitragskalkulation zu § 3 der vorstehenden Satzung |
| Anlage 2 | Zusammenstellung Gebühren und Umlage zur Ermittlung Über- oder Unterdeckung von 2019 bis 2023 |
| Anlage 3 | Übersicht Kategorien und BE nach Nutzungsarten für Satzungsänderung Umlage Gebühr WuBV „Trebel“ |