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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Glewitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“

Aufgrund der §§ 5 und 129 Kommunalverfassung M-V und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Glewitz vom 13.12.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Gemeinde Glewitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“

Die Satzung der Gemeinde Glewitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ vom 17.12.1997 wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten (BE) entsprechend dem Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ festgesetzt. Die Berechnungseinheit (BE) ab dem Berechnungsjahr 2024 wird mit einem Hebesatz von 23,59 €/BE zugrunde gelegt. Darin ist einmalig die Minusdifferenz in Höhe von 39.305,67 € für den Umlagezeitraum 2019 bis 2023 zu den Gesamtkosten gerechnet und kalkuliert worden.

Abschläge bzw. Zuschläge auf den Beitragshebesatz sind in den gemäß Abs. 3 geltenden Gebührensätzen berücksichtigt.

Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absatz 3 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke entsprechend dem amtlichen Flächenkataster. Der Stichtag für die Beibringung von Unterlagen, die eine Veränderung der Gebühr zur Folge haben, wird auf den 01.09. eines jeden Jahres mit Wirkung für das Folgejahr festgesetzt.

(2) Soweit eine katasteramtliche Feststellung der Grundstücksgröße nicht vorliegt, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde Glewitz. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

(3) Es gelten folgende Gebührensätze und Berechnungseinheiten je Hektar (ha):

Der Hebesatz beträgt 23,59 €/BE und bleibt für die Folgejahre unverändert, bis er durch Satzung neu festgesetzt wird.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 10. Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Glewitz, 13. Dezember 2023

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1

Beitragskalkulation zu § 3 der vorstehenden Satzung

Anlage 2

Zusammenstellung Gebühren und Umlage zur Ermittlung Über- oder Unterdeckung von 2019 bis 2023

Anlage 3

Übersicht Kategorien und BE nach Nutzungsarten für Satzungsänderung Umlage Gebühr WuBV „Trebel“