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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Ausfertigung

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Badenstraße 18, 18439 Stralsund

Bodenordnungsverfahren „Wolfshagen-Bauhof“

Landkreis Vorpommern-Rügen

Aktenzeichen: 5433.4-N-16-270

Flurneuordnungsgebiet:

Gemeinde Millienhagen-Oebelitz, Gemarkung Wolfshagen, Flur 1, Flurstücke 168/1, 168/2, 170 und 171

Ausführungsanordnung

1.

Im Bodenordnungsverfahren „Wolfshagen-Bauhof“ wird die Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet (§ 61 Abs. 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz [LwAnpG] ).

2.

Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 15.02.2025 festgesetzt.

Mit diesem Tage werden die betreffenden Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Etwaige bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf den neuen Eigentümer über.

3.

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben.

4.

Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplan Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf

a)

Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG),

b)

Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und

c)

Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch (§ 70 Absatz 2 FlurbG)

nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.

Gründe:

Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Bodenordnungsplan. Seine Ausführung war gemäß § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes anzuordnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.

Stralsund, den 04.12.2024

Im Auftrag

gez. Klatt

LS

Ausgefertigt:

Stralsund, den 04.12.2024