Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 1/2026
Stadt Richtenberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung aus dem Bauamt für die Stadt Richtenberg

Abb. 1: Übersichtskarte mit Geltungsbereich (Quelle: gaia.mv, 21.07.2025) bearbeitet ign PartGmbB

Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das „Sondergebiet Einzelhandel Papenhagen“ der Stadt Richtenberg

hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung Richtenberg hat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das „Sondergebiet Einzelhandel Papenhagen“, in der Sitzung am 08.12.2025 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 umfasst das Flurstück 310/7 der Gemarkung Papenhagen bei Richtenberg der Flur 1 und hat eine Größe von rd. 5.178 m². Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung und Steuerung der baulichen Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsstandortes. Ziel ist es, die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine geordnete Entwicklung zu schaffen und dabei sowohl die Belange des Betreibers als auch die Interessen der Stadt Richtenberg und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sowie Äußerungen und Erörterungen abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf können, während des Veröffentlichungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Franzburg–Richtenberg (Telefon: 038322 / 54 – 147; Mail: info@amt-franzburg-richtenberg.de) vorgebracht werden.

Die Planunterlagen werden in der Zeit

vom 19.01.2026 bis 20.02.2026

auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter:

https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/seite/827703/bekanntmachung-zum-b-plan-nr.-5-richtenberg-sondergebiet-einzelhandel-papenhagen.html

und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter:

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene

sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link:

https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/1-aend-bp5-richtenberg

veröffentlicht.

Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen ergänzend im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg zu folgenden Sprechzeiten:

Montags

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstags

07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Gross unter der Telefonnummer: 038322-54 147 und der E-Mailadresse: gross@amt-franzburg-richtenberg.de einsehbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (toeb-beteiligungen@ign-waren.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

Richtenberg, 08.12.2025

F. Grape
Bürgermeister