| 1. | Steuerfestsetzung |
| Für alle Steuerschuldner, bei denen für das Jahr 2026 keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S.965), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist. |
| 2. | Zahlungsaufforderung |
| Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundabgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. |
| 1. | Gebührenfestsetzung |
| Für alle Gebührenpflichtigen, bei denen für das Jahr 2026 keine Änderung in der Gebührenfestsetzung eingetreten ist, wird die Gebühr für die Straßenreinigung 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Richtenberg vom 31.03.2008 in Verbindung mit der 2. Änderungssatzung vom 23.03.2021 und der der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Velgast vom 11.04.2013 in Verbindung mit der 1. Änderungsatzung vom 05.02.2015. |
| 2. | Zahlungsaufforderung |
| Die Gebührenpflichtigen werden gebeten, die Gebühr für die Straßenreinigung für 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundabgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. |
| 1. | Gebührenfestsetzung |
| Für alle Gebührenpflichtigen, bei denen für das Jahr 2026 keine Änderung in der Gebührenfestsetzung eingetreten ist, wird die Gebühr Wasser- und Bodenverband 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Die Festsetzung erfolgt vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage, des Beitragsbescheides des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes der Städte/ Gemeinden. |
| 2. | Zahlungsaufforderung |
| Die Gebührenpflichtigen werden gebeten, die Gebühr Wasser- und Bodenverband für 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Gebührenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. |
| 1. | Steuerfestsetzung | |
| Für alle Steuerschuldner, bei denen für das Jahr 2026 keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Hundesteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der jeweiligen Stadt/Gemeinde. | |
| 2. | Zahlungsaufforderung | |
| Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer für 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. | |
|
| |
| Bankverbindung: | Sparkasse Vorpommern |
| IBAN DE54 1505 0500 0641. 0004 21 |
| BIC NOLADE21GRW |
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuer- und Gebührenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, dem Amtsvorsteher des Amtes Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.
Nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung hat der Widerspruch bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung.
Franzburg, den 02.01.2026
Im Auftrag