Abbildung 1 Lage des Geltungsbereichs (gestrichelt) zum Flächennutzungsplan Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
| hier: | 2. Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Die Gemeindevertretung Millienhagen-Oebelitz hatte am 14.05.2024 die Aufstellung des Flächennutzungsplans Gemeinde Millienhagen-Oebelitz beschlossen. Die Planung betrifft das gesamte Gemeindegebiet.
Die frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom vom 15.11.2024 bis 15.12.2024 statt.
Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt. Es erfolgt hiermit die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sowie Äußerungen und Erörterungen abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf können, während des Veröffentlichungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Franzburg–Richtenberg (Telefon: 038322 / 54 - 147; Mail: info@amt-franzburg-richtenberg.de) vorgebracht werden.
Die Planunterlagen werden in der Zeit
vom 12.01.2026 bis 02.02.2026
auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/seite/824798/flächennutzungsplan-der-gemeinde-millienhagen-oebelitz.html
und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen ergänzend im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg zu folgenden Sprechzeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Gross unter der Telefonnummer: 038322-54 147 und der E-Mailadresse: gross@amt-franzburg-richtenberg.de einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu den Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Arten von Umweltinformationen öffentlich ausgelegt:
| Stellungnahmen zu Menschen: | |
| - | Hinweise zu Starkregenereignissen in einzelnen Ortsteilen |
| - | Hinweise zu Altlasten |
| - | Hinweise zu Hochspannungsleitungen und deren Wirkungen |
| - | Hinweise zu Unfallschwerpunkten des Straßenverkehrs |
| - | Hinweise zur Ver- und Entsorgung von Wasser |
| Stellungnahmen zu Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt: | |
| - | Hinweise zu Waldgebieten |
| - | Hinweise zu Schutzprojekten und deren Maßnahmen, hier: Vögel |
| Stellungnahmen zu Wasser: | |
| - | Hinweise zu Gewässern im Gemeindegebiet mit europaweiter Bedeutung und deren Zustand und Unterhaltung |
| Stellungnahmen zu Boden: | |
| - | Hinweise zu Altlasten |
| - | Hinweise zu einer ehemaligen Erkundungsbohrung und Bodenschätzen |
| Stellungnahmen zu Kultur: | |
| - | Hinweise zu vorhandenen Bau- und Bodendenkmalen |
| Stellungnahmen zu Landschaft: | |
| - | Hinweise zu Hochspannungsleitungen und deren Wirkungen und zukünftigen Planungen |
Der beiliegende Umweltbericht enthält Informationen zu den Altlasten und Verdachtsfläche, der Bodenbeschaffenheit im Gemeindegebiet und das Vorkommen unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten. Ferner werden vorhandene Schutzgebiete und deren Ausprägung sowie die Grund- und Oberflächenwasser bzw. einzelne Schutzmaßnahmen betrachtet. Die Inhalte von Planungsvorhaben in der Gemeinde werden auf ihre jeweilige Wechselwirkung mit Schutzgütern betrachtet. Es werden Vorschläge für umweltfachliche Maßnahmen unterbreitet.
Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Millienhagen-Oebelitz, 10.12.2025