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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Information der Schiedsstelle

Freunde sucht man sich, Nachbarn hat man.

Unterschiedliche Ansichten gehören zum Alltag. Dennoch sollten diese nicht zur Belastung werden. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten im Nachbarrecht ist die Schiedsstelle des Amtes zuständig, unter anderem für:

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Einhaltung von Grundstücksgrenzen

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Beschneiden von Hecken und Bäumen

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Bepflanzung, Errichtung von Zäunen

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Lärm- und Geruchsbelästigungen

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Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede

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Körperverletzung, Bedrohung

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Ärger wegen schlechter Reparaturen.

In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage bei Gericht eingereicht werden kann. Verpflichtungen, die in einem Vergleich übernommen werden (Schlichtungsergebnis), sind im Bedarfsfall 30 Jahre lang vollstreckbar. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten unparteiisch und verhandeln bei Bedarf nach Feierabend und am Wochenende. Zudem unterliegen Schiedspersonen der Aufsicht und Qualitätskontrolle der Amtsgerichte.

In der Schiedsverhandlung wird nach einer vernünftigen Lösung gesucht und kein Recht gesprochen. Dennoch sind den Schiedspersonen richterliche Entscheidungen nicht fremd.

Aktuelle Gerichtsurteile der Rechtsprechung werden auf den Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen regelmäßig vermittelt. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle:

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Drohnenflüge über Wohngrundstücken

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Grillsaison, Laubrente, Grenzstein, Niederschlagswasser

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Videokameraanlage beim Nachbarn

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Komposthaufen

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Katzenplage und Hundegebell

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Ärger um Wärmepumpen.

Mecklenburg-Vorpommern hat zwar kein spezielles Nachbarschaftsgesetz, aber auch wir leben hier nicht im rechtsfreien Nachbarschaftsraum. Rechte und Pflichten gelten hier ebenso.

Das Verfahren zur Schlichtung beginnt mit einem schriftlichen oder mündlich formulierten Antrag. Sie können dafür eine Email an die Schiedsstelle richten bzw. auch zunächst um einen Termin für ein Vorgespräch bitten. Selbstverständlich wird auch der Ablauf eines Schlichtungsverfahrens auf Anfrage erläutert.

Kontakt: schiedsstelle@amt-franzburg-richtenberg.de

Hinweis: Im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 23.10.2024 sind die Schiedspersonen nicht erreichbar. Um eingehende Anträge und Anfragen kümmern wir uns nach Rückkehr.

Manuela Götzke
Schiedsfrau