Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weitenhagen die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Weitenhagen über die Benutzung des Dorfzentrums in Behrenwalde gefasst:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Weitenhagen über die Benutzung des Dorfzentrums in Behrenwalde wird wie folgt geändert:
Es wird der § 2 Absatz 2 in der Höhe des Nutzungsentgeltes von 50,00 € je Nutzungstag auf 55,00 € je Nutzungstag erhöht.
Die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Weitenhagen über die Benutzung des Dorfzentrums in Behrenwalde tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Weitenhagen, 23.09.2024