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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Splietsdorf
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Neuverpachtung von Pirschbezirken im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Splietsdorf

Die Jagdgenossenschaft Splietsdorf, vertreten durch den Jagdvorstand, schreibt hiermit die Neuverpachtung mehrerer Pirschbezirke innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Splietsdorf öffentlich aus.

Folgende Pirschbezirke stehen zur Verpachtung:

1.

Pirschbezirk 1 (Holthof) – ca. 244,5 ha

-

davon Ackerland:

238,5 ha

-

davon Grünland:

3,4 ha

-

davon Wald:

0,1 ha

-

davon sonstige Flächen:

2,5 ha

2.

Pirschbezirk 2 (Müggenwalde) – ca. 256,5 ha

-

davon Ackerland:

49,9 ha

-

davon Grünland:

166,8 ha

-

davon Wald:

26,2 ha

-

davon sonstige Flächen:

13,5 ha

3.

Pirschbezirk 3.1 (Splietsdorf) – ca. 216,2 ha

-

davon Ackerland:

212,0 ha

-

davon Grünland:

1,0 ha

-

davon Wald:

0,5 ha

-

davon sonstige Flächen:

2,8 ha

4.

Pirschbezirk 3.2 (Splietsdorf) – ca. 219,6 ha

-

davon Ackerland:

141,2 ha

-

davon Grünland:

54,7 ha

-

davon Wald:

4,4 ha

-

davon sonstige Flächen:

19,2 ha

5.

Pirschbezirk 4.1 (Vorland) – ca. 254,8 ha

-

davon Ackerland:

170,8 ha

-

davon Grünland:

63,5 ha

-

davon Wald:

8,3 ha

-

davon sonstige Flächen:

12,1 ha

6.

Pirschbezirk 4.2 (Vorland) – ca. 315,1 ha

-

davon Ackerland:

156,5 ha

-

davon Grünland:

154,3 ha

-

davon Wald:

1,1 ha

-

davon sonstige Flächen:

3,2 ha

Um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, können Interessenten zugehöriges Kartenmaterial auf Nachfrage beim Jagdvorsteher einsehen.

Die Verpachtung erfolgt ab dem 01.04.2026 auf Grundlage eines Jagdpachtvertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Satzung der Jagdgenossenschaft Splietsdorf. Die Pachtdauer beträgt voraussichtlich 12 Jahre.

Bewerbungsvoraussetzungen:

-

seit mehr als 3 Jahren im Besitz einer gültigen Jagderlaubnis (Jagdschein) und Jagdversicherungsvertrag

-

darf nicht bereits Pächter eines anderen Jagd-/Pirschbezirks sein (unabhängig von der Lage)

-

Hauptwohnsitz nicht weiter als 15 km von dem zu bejagenden Pirschbezirk entfernt

-

Bereitschaft zur Hege und Pflege des Wildbestandes und zur Einhaltung tierschutzgerechter Jagdausübung

Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens zum 30.11.2025 unter folgender Anschrift einzureichen:

Jagdgenossenschaft Splietsdorf

z. Hd. Jagdvorsteher

über Amt Franzburg-Richtenberg

E.-Thälmann-Str. 71

18461 Franzburg

Die Angebote haben folgende Informationen zu enthalten:

-

vollständiger Name

-

vollständige Anschrift

-

Telefonnummer, E-Mail-Adresse

-

Alter

-

im Besitz der Jagderlaubnis seit

-

Eckpunkte der jagdlichen Entwicklung

-

bevorzugter Pirschbezirk

-

als Ausweichlösung gedachter Pirschbezirk

Die Bewertung und Entscheidung über die Angebote nimmt der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Splietsdorf innerhalb der nächsten 2 Monate vor. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über den Abschluss des Pachtvertrages bis zu einem Monat vor Vertragsbeginn – also bis Ende Februar 2026.

Der Jagdvorstand und die Mitgliederversammlung sind nicht verpflichtet nach Höhe des vorliegenden finanziellen Angebotes zu entscheiden. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Splietsdorf werden bei der Verpachtung bevorzugt Antragsteller aus der Gemeinde Splietsdorf wählen und erst danach weitere Pachtantragsteller berücksichtigen.

Es können bis zu 300 ha an Einzelpersonen oder auch an Pächtergemeinschaften bestehend aus maximal 2 jagdpachtfähigen Personen vergeben werden.

Bei Pirschbezirksflächen über 300 ha sollte eine Verpachtung an 2 jagdpachtfähige Personen umgesetzt werden. Bei Pächtergemeinschaften ist in jedem Fall ein BGB-Vertrag vorzulegen.

Bei allen Pirschbezirken kann jeweils ein entgeltlicher Begehungsschein vergeben werden. Der Begehungsschein ist in jedem Fall schriftlich beim Jagdvorsteher zu beantragen und von diesem zu genehmigen.

Splietsdorf, den 31.08.2025

Dr. Friedrich Rübcke-von Veltheim
Jagdvorsteher