| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Richtenberg hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2025 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Änderungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Richtenberg beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,68 ha und umfasst die Flurstücke 25/1 (tlw.), 25/3 (tlw.), 26/2 (tlw.), 26/10 sowie 26/11 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Richtenberg. Der Änderungsbereich umfasst Gewerbliche Bauflächen und Flächen des Sondergebiets „Großflächige Handelsbetriebe“.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Richtenberg“ der Stadt Richtenberg.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand August 2025, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter dem Pfad https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung elektronisch an gross@amt-franzburg-richtenberg.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Richtenberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 10.10.2025 bis zum 14.11.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg (https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/bekanntmachungen) veröffentlicht.