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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 10/2025
Stadt Richtenberg
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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Richtenberg“ der Stadt Richtenberg

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Bau

Die Stadtvertretung der Stadt Richtenberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.09.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Richtenberg“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,68 ha und umfasst die Flurstücke 25/1 (tlw.), 25/3 (tlw.), 26/2 (tlw.), 26/10 sowie 26/11 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Richtenberg.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand August 2025, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter dem Pfad https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch an gross@amt-franzburg-richtenberg.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Richtenberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 10.10.2025 bis zum 14.11.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg (https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/bekanntmachungen) veröffentlicht.

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches