Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs zum Vorhaben Flächennutzungsplan Gemeinde Glewitz
Betrifft: | Aufstellung zum Flächennutzungsplan Gemeinde Glewitz |
| hier: | Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Die Gemeindevertretung Glewitz hatte am 14.05.2024 die Aufstellung des Flächennutzungsplans Gemeinde Glewitz beschlossen. Die Planung betrifft das gesamte Gemeindegebiet.
Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt.
Es erfolgt hiermit eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Hinsichtlich der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der beabsichtigten Planung ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Gemeinde Glewitz einschließlich seiner Begründung und Anlagen sowie Rechtsvorschriften während der Beteiligung auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/glewitz-flaechennutzungplan/ und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene die ausgelegten Unterlagen von jedermann eingesehen werden.
Die entsprechenden Unterlagen zum Verfahren werden in der Zeit vom 15.11.2024 bis einschließlich 15.11.2024 nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg im Amt Franzburg-Richtenberg in 18461, Ernst-Thälmann-Straße 71 im Bauamt, zu folgenden Sprechzeiten:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Gross unter der Telefonnummer: 038322-54 147 und der E-Mailadresse: gross@amt-franzburg-richtenberg.de.
Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung wird während der o. g. Zeiten gewährleistet.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können gern. § 4a Abs. BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Franzburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird dabei hingewiesen.
Franzburg, 25.10.2024