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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Glewitz

Betrifft:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 01 „Agri-PV-Anlage Jahnkow | Wolthof“, Gemeinde Glewitz

hier:

Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung Glewitz hat am 14.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01 „Agri-PV-Anlage Jahnkow | Wolthof, Gemeinde Glewitz beschlossen. Das Verfahren soll als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt werden. Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und eine Umweltprüfung.

Die Planung betrifft die Gemarkungen Jahnkow und Wolthof.

Planungsrechtliche Ausgangslage

Derzeit ist das Plangebiet nicht durch einen FNP planerisch dargestellt. Im Zuge des Planverfahrens soll ein entsprechender FNP im Parallelverfahren aufgestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Jahnkow | Wolthof“, befindet sich auf den Gemarkungen Jahnkow und Wolthof. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke:

Das Grundstück in der Gemarkung Jahnkow, Flur 11, FlSt 12 befindet sich teilweise im Geltungsbereich des Plangebietes und ist im Eigentum der Gemeinde. Das Grundstück wird nicht für das Vorhaben belegt und bleibt als Wegegrundstück erhalten.

Lage des Planungsgebietes

Im Norden grenzt das Plangebiet je zu ca. 50% an Wald und landwirtschaftlich genutzter Fläche. Im Osten, Westen und Süden grenzt das Plangebiet ausschließlich an landwirtschaftliche Flächen.

Die Landstraße 26 verläuft ca. 700 Meter südlich des Plangebietes in Ost-West Richtung. In ca. 900 Metern Entfernung verläuft Westlich des Plangebietes die Landstraße 27 in Nord-Süd Richtung.

Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 400m bzw. 500m.

Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes:

Das Plangebiet ist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem Außenbereich zugeordnet. Die Gemeinde Glewitz verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Das Bauleitverfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes geführt werden.

Ein Bebauungsplan hat das Ziel, die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-PV mit Modulen zur Gewinnung von Solarstrom zu schaffen. Eine Abgrenzung der Bauflächen muss unter Berücksichtigung der landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten sowie der Planungsvorgaben im weiteren

Verfahren und in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen.

Der Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit die Möglichkeit eingeräumt, sich gegenüber dem Amt Franzburg–Richtenberg zu der Planung informieren und schriftlich äußern.

Glewitz, 25.10.2024