Am 09.06.2024 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Aus organisatorischen Gründen macht sich die Neubildung des Gemeindewahlausschusses notwendig.
Gemäß § 11 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) fordert die Wahlbehörde des Amtes Franzburg-Richtenberg die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf zur Bildung eines Wahlausschusses Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigte zur Berufung zur Beisitzerin oder Beisitzer vorzuschlagen.
Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlausschüsse und ihre Stellvertretungen üben die Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. In diesem Zusammenhang wird auf § 12 Absatz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) hingewiesen.
Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft im Gemeindewahlausschuss sind die Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für die Gemeindevertreter- und Bürgermeisterwahlen.
Alle politischen Parteien und Wählergruppen des Amtes Franzburg-Richtenberg werden gebeten, bis zum
05.01.2024
dem Gemeindewahlleiter des Amtes Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg, jeweils höchstens 6 Personen für die Funktion als Beisitzerinnen und Beisitzer und 6 Personen für die Stellvertretung vorzuschlagen.
Franzburg, den 20.11.2023