Vor dem 01.01.2025 erlassene Grundsteuerbescheide (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer B (Ersatz) nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Die Grundsteuerbescheide des Amtes Franzburg-Richtenberg verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit.
Zu Beginn des Jahres 2025 werden durch die Steuerabteilung neue Grundsteuerbescheide versandt. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen auf Grundlage Ihrer bisherigen Grundsteuerbescheide. Überprüfen Sie bitte auch Ihre bestehenden Daueraufträge und passen Sie diese entsprechend an, damit diese zum 31.12.2024 enden. Zahlungen auf Basis der alten Bescheide könnten zu Überzahlungen oder anderen Unstimmigkeiten führen.
Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage.