Allgemeinverfügung der Ev. Kirchengemeinde Franzburg-Richtenberg über die beschränkte Teilschließung des kirchlichen Friedhofs in Richtenberg.
| 1. | Hiermit wird gemäß §2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 15.06.2021 die beschränkte Schließung des Teilstücks Il sowie Teile des Teilstücks | des kirchlichen Friedhofs Richtenberg, Gemarkung Richtenberg, Flur 1, Flurstück 378/2 in Gänze und 377 anteilig öffentlich bekannt gegeben. |
| 2. | Die beschränkte Teilschließung wurde durch den Kirchgemeinderat in seiner Sitzung am 25.04.2024 ordnungsgemäß beschlossen. |
| 3. | Die erforderliche Zustimmung der Gemeinde ist nicht erforderlich, da es sich nicht um einen Monopolfriedhof handelt. |
| 4. | Mit dem Tag nach der Bekanntmachung werden auf diesem Friedhofsteil neue Grabnutzungsrechte nicht mehr verliehen. |
| Eine Verlängerung von Grabnutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. |
Bestattungen / Beisetzungen sind nur noch in Wahlgrabstätten (Sarg oder Urne) möglich, an denen zum Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern diese noch nicht belegt sind oder auf denen die zulässige zusätzliche Urne noch nicht beigesetzt wurde.
Alternativ kann anstelle der zusätzlichen Urne auf der bisherigen Wahlgrabstelle auch eine neue Urnenwahlgrabstelle auf dem aktiven Friedhofsteil bereitgestellt werden, wobei die Grabnutzungsgebühr nur für die notwendigen Verlängerungsjahre erhoben wird, wie sie sonst auf der bisherigen Grabstätte angefallen wäre.
| 5. | Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. |
| 6. | Rechtbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Wiederspruch erhoben werden. Der begründete Wiederspruch ist bei der Ev. Kirchengemeinde Franzburg-Richtenberg, Priesterbrink 7, 18461 Franzburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. |